Entgeltgleichheit und Transparenz

Lohnlücke wird für Betriebe zur Herausforderung

Damit der Weg frei wird für eine faire, geschlechtsunabhängige Bezahlung, muss die Bundesregierung die EU-Entgelttransparenzrichtlinie umsetzen. Darin ist ein Schwellenwert enthalten, der vielen deutschen Unternehmen Sorgen machen dürfte. 

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) hat sich in einer aktuellen Analyse erneut mit der Frage der ungleichen Entlohnung von Männern und Frauen auseinandergesetzt. Laut einer IAB-Mitteilung beträgt die Lohnlücke, die so genannte Gender Pay Gap, zwischen den Geschlechtern bei Vollzeitbeschäftigten in 21 Prozent der Betriebe mit 100 und mehr Beschäftigten höchstens fünf Prozent. In neun Prozent der Unternehmen verdienen Männer entsprechend weniger als Frauen. Heißt: In 70 Prozent der Firmen dieser Größe erhalten Frauen in Vollzeit weniger als 95 Prozent des Entgelts, das Männer für ihre Arbeitsleistung bekommen. 

Ebenfalls deutlich sind die Unterschiede, wenn nicht nur vollzeitbeschäftigte Erwerbstätige betrachtet werden, sondern Männer und Frauen in Vollzeit in vergleichbaren Jobs innerhalb eines Betriebs oder Unternehmens. Das ist die relevantere Analyse, da Frauen grundsätzlich öfter in schlechter bezahlten Berufen arbeiten und daher in der Gesamtbetrachtung auch eine größere Lohnlücke entsteht. Doch auch nach der Vergleichsgruppenbildung wird die Lücke nicht geschlossen, im Gegenteil: Insgesamt arbeiteten knapp zwei Drittel (63 Prozent) der vollzeitbeschäftigten Frauen in Beschäftigtengruppen, in denen sie im Durchschnitt mehr als fünf Prozent weniger verdienen als annähernd vergleichbare Männer im selben Betrieb. 

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Ergebnisse liefern Ansatzmöglichkeiten

Dennoch gebe es einen nennenswerten Anteil an Betrieben, in denen Männer und Frauen ähnlich viel oder Frauen sogar mehr verdienen. Ein genauerer Blick auf diejenigen Betriebe sei lohnenswert, in denen Frauen und Männer vergleichbar bezahlt werden. 

Nicht geklärt ist, inwieweit betriebliche Mitbestimmung und Tarifverträge Einfluss auf die Verkleinerung der Lohnunterschiede haben. Zwar gibt es Anhaltspunkte dafür, der Zusammenhang lässt sich nach derzeitigem Forschungsstand jedoch nicht klar belegen. 

„Die Ergebnisse machen deutlich, dass sich ein genauer Blick auf betriebliche Strukturen lohnt. Dort, wo Frauen und Männer für vergleichbare Tätigkeiten gleich bezahlt werden, können Betriebe wichtige Anhaltspunkte gewinnen, wie sich Entgeltunterschiede abbauen lassen – beispielsweise durch transparente Gehaltsstrukturen oder familienfreundliche Maßnahmen“, betont IAB-Forscher Florian Zimmermann.

Für den künftigen Umgang mit Lohnunterschieden ist die 5-Prozent-Hürde relevant. Denn sie bildet den Schwellenwert, bei dessen Vorliegen Arbeitgeber mit 100 und mehr Beschäftigten nach der EU-Entgelttransparenzrichtlinie dazu verpflichten werden, Maßnahmen zur Verringerung der Lohndifferenzen zu ergreifen. Bei der Vergleichsgruppenbildung wird es daher darauf ankommen, mit objektiven und geschlechtsneutralen Kriterien zu arbeiten. Die EU-Richtlinie nennt als Beispiele für solche Kriterien Kompetenzen, Belastungen, Verantwortung und Arbeitsbedingungen.

Zwar hat die Bundesregierung die Frist zur nationalen Umsetzung der EU-Vorgaben versäumt – der Stichtag war am 7. Juni 2026. Dennoch ist damit zu rechnen, dass eine entsprechende Regelung im für Anfang 2027 angekündigten Gesetz zu finden sein wird. Laut der Unternehmensberatung EY sollten Arbeitgeber in Zukunft eine geschlechtsneutrale Stellenbewertung vornehmen, die Anforderungen, Verantwortung, Belastungen und Arbeitsbedingungen berücksichtige. So könnten Stellen nach klar definierten, gewichteten Kriterien bewertet werden. Das ist auch für Betriebsräte wichtig, die nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht bei der betrieblichen Lohngestaltung haben, also bei den Grundsätzen und Methoden der Entlohnung mitreden. 

Lesetipps der Redaktion

Unser Kolumnist Professor Wolfgang Däubler hat der Bundesregierung auf die Finger geschaut und sich mit dem Fristversäumnis bei der Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie befasst. 

Lesenswert ist außerdem der Beitrag zur Entgelttransparenz „Mehr Klarheit beim Lohn“ von Klaus-Dieter Franzen in AiB 6/2026. Für die Online-Ausgabe registrierte Abonnentinnen und Abonnenten greifen im Archiv kostenfrei auf alle Beiträge, Ausgaben und das ePaper zu.

Autor des Artikels

Autorenbild Mirko Stepan

Mirko Stepan

Mirko Stepan, Jahrgang 1979, ist Jurist und Journalist und seit Anfang 2025 fest angestellt beim Bund-Verlag und Redakteur im AiB-Team. Davor war er fast 15 Jahre als freier Journalist tätig und drei Jahre als Pressesprecher einer hessischen Kommune. Die meiste Zeit haben ihn die AiB und der Bund-Verlag beruflich begleitet, wenn er nicht gerade als Lokalreporter unterwegs war oder über Technik und so ziemlich alles mit zwei, drei oder vier Rädern geschrieben hat.

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