Studie

Wer mehr Freiraum hat, ist eher zufrieden

Die neue BAuA-Broschüre „Arbeitswelt im Wandel“ liefert unter anderem Daten zum Handlungsspielraum von Beschäftigten. Und macht sehr deutlich, warum dieser Spielraum besser groß als klein sein sollte.

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat ihr jährliches Kompendium mit Zahlen und Fakten zum Wandel in der Arbeitswelt veröffentlicht. Daraus geht unter anderem hervor, dass Beschäftigte mit mehr Handlungsspielraum zufriedener mit ihrer Arbeit sind als solche mit geringen Einflussmöglichkeiten.

Die Unterschiede sind signifikant: So gaben 44 Prozent der Beschäftigten, die häufig Einfluss auf ihre Arbeitsmenge nehmen können, an, sehr zufrieden mit ihrer Arbeit zu sein. Dagegen liegt die Quote bei jenen, die ihre Arbeitsmenge nur manchmal, selten oder nie beeinflussen können, lediglich bei 30 Prozent. Auf die Arbeitsmenge haben eigenen Aussagen nach allerdings nur 33 Prozent der Beschäftigten häufig Einfluss. 

Demgegenüber berichten jeweils mehr als zwei Drittel, häufig ihre Arbeit planen und einteilen (68 Prozent) und den Zeitpunkt von Pausen (69 Prozent) festlegen zu können. Auch diese beiden Formen von Handlungsspielraum scheinen mit dem Wohlbefinden von Beschäftigten zu korrelieren: 38 Prozent derjenigen, die ihre Arbeit häufig planen und einteilen können, sind mit ihrer Arbeit zufrieden; bei denen, die die das manchmal bis nie können, sind es nur 27 Prozent. Unter dem Aspekt Pausenzeit ist das Verhältnis fast identisch (38 gegenüber 28 Prozent).

Wohlbefinden bedeutet Gesundheitsschutz

Freilich wirkt sich das Empfinden relativer Entscheidungsfreiheit nicht nur auf die Zufriedenheit aus. „Die Anzahl psychosomatischer Beschwerden, wie allgemeine Müdigkeit, Mattigkeit, Erschöpfung, ist bei geringerem Handlungsspielraum stärker ausgeprägt“, heißt es in dem BAuA-Report. Und solche Beschwerden, möchte man anfügen, belasten nicht nur die Betroffenen, sondern auch für ihr Arbeitsumfeld.

Die Inhalte der Broschüre basieren auf den Ergebnissen der repräsentativen Erwerbstätigenbefragung der BAuA und des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) aus dem Jahr 2024, an der rund 20.000 Personen teilnahmen. Ziel der Veröffentlichung ist es laut BAuA unter anderem, Fakten und Entwicklungen nachzuzeichnen, um Praktiker*innen des Arbeitsschutzes überzeugende Argumente an die Hand zu geben.

Deutlich machen das unter anderem die Ausführungen zu Gefährdungsbeurteilungen. So betonen die Autor*innen nicht nur, dass der Betriebsrat in die Konzeption einbezogen werden muss. Es wird auch der schematische Ablauf einer Gefährdungsbeurteilung dargestellt, und zwar mit Handlungsempfehlungen für jeden einzelnen Schritt.

Die Broschüre „Arbeitswelt im Wandel 2026“ kann hier heruntergeladen werden.

Autor des Artikels

Autorenbild David Schahinian

David Schahinian

Der freie Journalist David Schahinian arbeitet seit 2010 für Tageszeitungen, Fachverlage, Verbände und Unternehmen. Er berichtet vorwiegend über Technik- und Personalthemen sowie über Betriebsratsarbeit und Arbeitsrecht.

AiB Audio