Unregelmäßigkeiten stoppen Wahl am Flughafen Frankfurt
Das LAG Hessen entschied in einem Eilverfahren, die Wahl wegen einer nicht zugelassenen Wahlliste abzubrechen.
Das LAG Hessen entschied in einem Eilverfahren, die Wahl wegen einer nicht zugelassenen Wahlliste abzubrechen.

Die Wahl für ca. 13.000 Arbeitnehmer*innen des Gemeinschaftsbetriebs aus Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide, der FRA-Vorfeldkontrolle GmbH und der Fraport Ground Services GmbH sollte vom 4. November bis zum 8. November 2025 stattfinden. Das LAG bestätigte mit seiner Entscheidung den Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 31. Oktober 2025.
Grund für den Abbruch war eine durch den Wahlvorstand nicht zugelassene Wahlliste. Über die notwendige Zulassung dieser Wahlliste war durch früheren Beschluss des Hess. LAG vom 27. Oktober 2025 entschieden worden.
Die Entscheidung des HLAG ist rechtskräftig. Eine Revision zum Bundesarbeitsgericht ist in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nicht möglich.
© bund-verlag.de (mst)
Hessisches LAG (04.11.2025)
Aktenzeichen 16 TaBVGa 118/25
Pressemitteilung des Hess. LAG vom 4.11.2025