Ein Verpackungsunternehmen verpachtete einen seiner Produktionsbetriebe an eine neu gegründete Gesellschaft derselben Unternehmensgruppe. Diese führte die Produktion am selben Standort mit denselben Maschinen und Beschäftigten fort. Wenige Monate später geriet sie in Insolvenz.
Der Betriebsrat vermutete, die neue Gesellschaft sei von Anfang an wirtschaftlich nicht lebensfähig gewesen und der Betriebsübergang habe letztlich der Stilllegung gedient. Er verlangte deshalb eine Einigungsstelle für Interessenausgleich und Sozialplan. Das Arbeitsgericht hatte ihm zunächst Recht gegeben.