7 Tipps zum Sozialplan
Eine Betriebsänderung steht kurz bevor. Für den Betriebsrat bedeutet das, dass er Verhandlungen mit dem Arbeitgeber über einen Sozialplan führen muss. Doch hier gibt es Stolperfallen.
Eine Betriebsänderung steht kurz bevor. Für den Betriebsrat bedeutet das, dass er Verhandlungen mit dem Arbeitgeber über einen Sozialplan führen muss. Doch hier gibt es Stolperfallen.

Beim Sozialplan geht es um Kompensation, um den Ausgleich von Nachteilen, die Beschäftigte aufgrund des Personalabbaus und der Umstrukturierungen erleiden – ganz konkret um die Milderung der Folgen, die aus der Durchführung der Betriebsänderung entstehen. Das kann beispielsweise die Zahlung einer Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes sein. Rechtlich sind Sozialpläne Betriebsvereinbarungen im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG). Die Regelungen zu der Betriebsänderung und dem Sozialplan finden sich in §§ 111 ff. BetrVG.
Mehr zu den Themen „Betriebsänderungen”, „Personalabbau” und „Sozialplan” findet Ihr in der AiB 9/2026, unter anderem den Beitrag „Sozialplan: Gut verhandeln, fair gestalten” von Mira Ney (ab Seite 14).
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