Gewerkschaft & Politik

Arbeitgeber wollen Schutzwall für Beschäftigte einreißen

Dass eine Reform des Betriebsverfassungsgesetzes nötig ist, bestreiten die wenigsten. Die aktuellen Forderungen des BDA aber verstehen viele Arbeitnehmervertreter*innen als Provokation. 

Update – das klingt nach einer überfälligen Modernisierung, nach einer besseren Version als der bisherigen, nach frischem Wind. Und selbst viele Betriebsräte dürften bei der Überschrift „Mitbestimmung braucht ein Update“ mit dem Kopf nicken. Die Ausführungen allerdings, die die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) dieser Überschrift vor Kurzem folgen ließ, rief bei Gewerkschaften und Vertreter*innen der Mitbestimmung große Aufregung und deutliche Kritik hervor.  

Betriebsräte, führt BDA-Präsident Dr. Rainer Dulger in dem Schreiben aus, seien keine Co-Manager. Die Verantwortung für unternehmerische Entscheidungen trage der Arbeitgeber. Daher gehörten Verfahren, die keinen zusätzlichen Schutz schaffen und stattdessen notwendige Veränderungen verzögerten, auf den Prüfstand. Und weiter: „Bei dringenden betrieblichen Entscheidungen brauchen Unternehmen die Möglichkeit zu handeln, bevor die Einigungsstelle abschließend entschieden hat.“  

Im Einzelnen sieht der BDA die Mitbestimmung etwa bei der Einführung neuer Software als Bremsklotz: „Was technologisch innerhalb kürzester Zeit möglich wäre, kann sich wegen komplexer Beteiligungsprozesse über Monate hinziehen.“ Folglich werde Digitalisierung verschleppt, Innovation bleibe auf der Strecke, die Transformation verliere an Tempo. 

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Ganz neu ist die Stoßrichtung nicht, auch wenn sie erst jetzt ein größeres Echo hervorgerufen hat. Die Forderungen berufen sich auf ein im Februar 2026 veröffentlichtes Gutachten zur Modernisierung der Betriebsverfassung im Auftrag des BDA. Drei Arbeitsrechtsprofessoren kommen darin zu dem Schluss, dass das Betriebsverfassungsgesetz unter „erheblichen Mängeln“ leide. Eine Modernisierung habe sich daran auszurichten, „dass der Betriebsrat Belegschaftsvertreter ist und keine darüber hinausreichenden Interessen wahrnimmt“.  

Das Gutachten enthält unter anderem den Vorschlag, Mitbestimmungstatbestände, die keinen Bezug zur Wahrung von Arbeitnehmerinteressen hätten, zu streichen. Ebenso empfiehlt es eine zeitliche Befristung von Beteiligungsverfahren sowie ein vorläufiges Durchführungsrecht des Arbeitgebers in dringenden Situationen. 

Harsche Kritik von DGB und IG Metall

Isabel Eder, Abteilungsleiterin Recht beim DGB-Bundesvorstand, hat weder für den Zeitpunkt noch für den Inhalt der Wortmeldung Verständnis, wie sie auf Anfrage von aib-web.de mitteilt. Beschäftigte seien aktuell besonders unter Druck – bei Arbeitszeit, Gesundheit, digitaler Überwachung und Umstrukturierungen: „Wer da die Mitbestimmung abbauen will und zugleich massiven Jobabbau androht und Kündigungsschutzlockerungen fordert, überschreitet eine Grenze.“  

Mitbestimmung sei die Wertentscheidung für Mitgestaltungsmöglichkeiten der Beschäftigten, so Isabel Eder weiter, weil es um sie, die Beschäftigten gehe. Unter dem Strich bedeuteten die Forderungen der Arbeitgeber Topdown-Entscheidungen, stimmlose Betriebsräte, weniger Aushandlungen und Transparenz und damit auch weniger Schutz für die Beschäftigten. Ihr Fazit: „Die Forderung nach weniger Mitbestimmung ist keine Modernisierung, sondern Trittbrettfahren auf der Krise und der Weg in eine Wirtschaft ohne soziale Leitplanken – auf dem Rücken der Pflegekraft im Krankenhaus, der Mitarbeiterin beim Automobilzulieferer und des Gebäudereinigers.“

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André Arenz, Mitbestimmungs-Vorstand der IG Metall, sieht das ähnlich. Zwar machten Betriebsräte manchmal einsame Entscheidungen des Managements auf Kosten der Beschäftigten unmöglich. „Doch das ist ihr Job: die Gesundheit zu schützen und Gerechtigkeit bei den Arbeitsbedingungen herzustellen.“ Man kämpfe durch Mitbestimmung täglich für den Zusammenhalt in den Betrieben und damit für den Erhalt der Demokratie: „Wer bei Beschäftigtenrechten zündelt, riskiert, dass der ganze Baum in Brand gerät.“

Nicht, dass sich die Gewerkschaften der Veränderung an sich verschließen. So glaubt André Arenz, dass der wirtschaftliche Wandel und neue Technologien ein moderneres Betriebsverfassungsgesetz und einfachere Betriebsratswahlen erforderten. Das scheint Konsens zu sein – und alternative Vorschläge liegen längst auf dem Tisch. Bereits 2022 haben Fachleute aus den DGB-Gewerkschaften und der Hans-Böckler-Stiftung sowie Jura-Professoren von den Universitäten Göttingen und Bremen einen detaillierten Gesetzesvorschlag zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes erarbeitet. 

Gegenvorschläge liegen längst auf dem Tisch

Professor Dr. Thomas Klebe, Rechtsanwalt, wissenschaftlicher Berater des Hugo-Sinzheimer-Instituts der Hans-Böckler-Stiftung und Honorarprofessor für Arbeitsrecht an der University of Labour, leitete seinerzeit die Arbeitsgruppe. Er lässt im Gespräch mit aib-web.de ebenfalls keinen Zweifel daran, dass eine Reform nötig ist: „Die letzten substanziellen Modernisierungen waren 1972 und 2001. Damals war die betriebliche Welt noch eine völlig andere.“

Zu den dringlichsten Anpassungen zählen aus seiner Sicht:

  • Eine erhebliche Erleichterung der Wahlen zum Betriebsrat mit einem deutlich besseren Schutz vor Kündigungen für Beschäftigte, die eine Wahl anstreben.
  • Eine Ausweitung der Rechte des Betriebsrats bei strategischen wirtschaftlichen Fragen.  
  • Eine Verbesserung der individuellen Rechte der Beschäftigten, zum Beispiel Meinungsäußerungsfreiheit und eine Demokratiezeit, sprich: eine Freistellung von mindestens einer Stunde pro Woche zur Besprechung betrieblicher Fragen, die sie, die Beschäftigten, betreffen.
  • Eine Beschleunigung der Digitalisierung, auch der Einführung und Anwendung von KI, durch ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats, mit dem er Rahmenregelungen erreichen kann, sodass nicht bei jeder einzelnen Anwendung neu verhandelt werden muss.

An den Vorschlägen des BDA lässt Thomas Klebe kein gutes Haar: „Sie versuchen, mit angeblich selbsterklärenden Plastikwörtern wie ‚bürokratisch‘ oder ‚nicht mehr zeitgemäß‘ die Machtverhältnisse im Betrieb weiter zugunsten der Arbeitgeber zu verschieben.“ Es gehe der BDA ausschließlich um eine Schwächung von Mitbestimmung.  

Selbst dort, wo Vorschläge gemacht würden, die beiden Seiten nützen, wie etwa bei der Beschleunigung der KI-Einführung, kämen nur ablehnende Kommentare. Damit greift Thomas Klebe explizit die Kritik von BDA-Präsident Rainer Dulger auf, der nach Mitbestimmung die Einführung technischer Neuerungen verzögere. Laut Klebe wird umgekehrt ein Schuh daraus: In aller Regel hätten Betriebsräte ein hohes Interesse daran, dass „ihr“ Betrieb die Transformation und Digitalisierung zügig und erfolgreich bewältige – allein schon, weil daran Arbeitsplätze hingen.  

„Wenn es Verzögerungen gibt, liegt die Ursache häufig in einem fehlerhaften Informationsverhalten der Arbeitgeber“, betont Thomas Klebe. Betriebsräte müssten eben rechtzeitig und vollständig gerade zu den Auswirkungen geplanter technologischer Veränderungen informiert werden. Ansonsten könnten sie ihre gesetzliche Schutzfunktion für die Beschäftigten, zum Beispiel bei der Beschäftigungssicherung oder dem Datenschutz, nicht erfüllen.

Autor des Artikels

Autorenbild David Schahinian

David Schahinian

Der freie Journalist David Schahinian arbeitet seit 2010 für Tageszeitungen, Fachverlage, Verbände und Unternehmen. Er berichtet vorwiegend über Technik- und Personalthemen sowie über Betriebsratsarbeit und Arbeitsrecht.

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