Gewerkschaft & Politik

EU richtet digitales Entsendeportal ein

Gemeinsam mit dem Europäischen Parlament hat der Ausschuss der Ständigen Vertreter im EU-Rat den Verordnungstext zur sogenannten eDeclaration bewilligt. Diese soll den Arbeitnehmerschutz bei Entsendungen ins EU-Ausland durch Digitalisierung vereinfachen.  

Um die Einhaltung von vorgeschriebenen Arbeitsbedingungen sicherzustellen, ist das Melden des Aufenthalts eines Mitarbeitenden im Ausland eine maßgebliche Grundlage. Ein EU-weites Meldeportals soll es künftig Arbeitgeber ermöglichen, den Aufenthalt von Arbeitnehmenden in einem anderen EU-Mitgliedsstaats online zu hinterlegen, die eDeclaration. Das erleichtert den Prozess deutlich, denn bis jetzt gibt es dazu kein einheitliches Verfahren.

Zukünftig erhalten Beschäftigte sowohl einen Auszug der Entsendemeldung als auch einen Zugang zur nationalen Website, wodurch sie sich über ihre Rechte im Land des Aufenthalts informieren können. Über das Portal kann zudem der Austausch zwischen Entsendeunternehmen und den Prüfbehörden deutlich erleichtert werden.  

Auch länderübergreifende Unterschiede, wie zum Beispiel sprachliche Barrieren, werden abgebaut. Das Portal ist nämlich mit einer Übersetzerfunktion ausgestattet und steht in allen EU-Sprachen zur Verfügung. Das soll die Qualität der Meldedaten erheblich verbessern, wodurch missbräuchliche Praktiken schneller und einfacher erkannt werden können.

Die Vereinfachung der Verwaltungsverfahren lenkt den Fokus auf den Arbeitnehmerschutz und reduziert zugleich den Aufwand für Prüfbehörden und Unternehmen.  

Im nächsten Schritt müssen das Europäische Parlament und der Rat zustimmen.

Quelle

Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 30.6.2026: „Einigung zur eDeclaration-Verordnung: Stärkung des Arbeitnehmerschutzes durch Digitalisierung und Vereinfachung"

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