Strukturwandel & Arbeitsplatzsicherung

Probefahrt in den neuen Job

Weniger Bürokratie und mehr digitale Prozesse sollen spürbare Erleichterungen für Beschäftigte, Unternehmen und Arbeitgeber schaffen. Mit dem zweiten Entlastungspaket hat die Bundesregierung zehn neue Maßnahmen beschlossen. 

Nach dem ersten Maßnahmenkatalog vom November 2025 hat die Bundesregierung am 15. Juli 2026 fortführende Maßnahmen beschlossen. Beide Pakete sollen eine Entlastung von 10,4 Milliarden Euro für Wirtschaft und Bürger*innen mit sich bringen.  

Eine zentrale Neuerung ist die Einführung der sogenannten Job-to-Job-Erprobung. Sie soll es insbesondere Beschäftigten in von Krisen betroffenen Branchen erleichtern, in eine neue Tätigkeit zu wechseln. So soll es konkret aussehen: Für vier und in Ausnahmefällen bis zu sechs Wochen haben Beschäftigte die Möglichkeit, bei einem potenziellen neuen Arbeitgeber zu arbeiten. Dadurch können mögliche Einsatzbereiche erprobt werden, und Mitarbeitende können sich auf den neuen Job vorbereiten und gegebenenfalls weiterbilden. Ziel der Regelung ist es, den direkten Übergang in ein neues Arbeitsverhältnis zu erleichtern und Phasen der Arbeitslosigkeit möglichst zu vermeiden. 

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Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di begrüßt diese Änderung: Sie sieht einen Fortschritt für Beschäftigte, die dadurch beruflich mobiler sind, vor allem bei krisenbedingten Umstrukturierungen des Arbeitgebers. Denn die Job-to-Job Erprobung ist genau für diesen Fall erdacht: Sie soll für Arbeitnehmende in von Krisen betroffenen Branchen Arbeitslosigkeit vermeiden. 

„Wir stehen an der Seite der Beschäftigten in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. Wenn Unternehmen Arbeitsplätze abbauen müssen, kommt es darauf an, dass die Fachkräfte schnell und unkompliziert in Branchen wechseln, in denen sie gebraucht werden“, bekräftigt auch Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas. 

Weniger Bürokratie durch mehr Digitalisierung

Weitere Maßnahmen im Bereich der Arbeitsförderung betreffen Digitalisierungsprozesse: Künftig sollen Anträge und Änderungsmitteilungen weitgehend digital möglich sein. Dazu gehören Beratung- und Vermittlungsgespräche über zum Beispiel Video-Calls sowie die sogenannte Briefkasten-Pflicht. Diese besagt, dass arbeitslose Personen täglich ihren Briefkasten nach möglicher Post der Agentur für Arbeit oder von potenziellen Arbeitgebern kontrollieren müssen. In Zukunft genügt die digitale Erreichbarkeit. Zudem sollen Verträge mit privaten Arbeitsvermittlern auch per E-Mail abgeschlossen werden können.  

Neben den Änderungen im Arbeitsrecht hat das Kabinett weitere Reformen beschlossen. Dazu zählen die Digitalisierung des Gesundheitswesens, Vereinfachungen für die Transport- und Logistikbranche sowie die Abschaffung der grünen Umweltplakette für reine Elektroautos. 

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