Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di begrüßt diese Änderung: Sie sieht einen Fortschritt für Beschäftigte, die dadurch beruflich mobiler sind, vor allem bei krisenbedingten Umstrukturierungen des Arbeitgebers. Denn die Job-to-Job Erprobung ist genau für diesen Fall erdacht: Sie soll für Arbeitnehmende in von Krisen betroffenen Branchen Arbeitslosigkeit vermeiden.
„Wir stehen an der Seite der Beschäftigten in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. Wenn Unternehmen Arbeitsplätze abbauen müssen, kommt es darauf an, dass die Fachkräfte schnell und unkompliziert in Branchen wechseln, in denen sie gebraucht werden“, bekräftigt auch Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas.