Alterssicherung

Abschied vom sozialverträglichen Personalabbau

Die Regierungskoalition plant ein Ende der Altersteilzeit im Blockmodell. Warum hätte das gerade jetzt, da vor allem Industriebetriebe Werke schließen und Stellen abbauen, schwere Folgen? Drei Fragen, drei Antworten.

Was ist die Altersteilzeit im Blockmodell?

Beim Blockmodell wird die Altersteilzeit in zwei gleich lange Phasen unterteilt. In der sogenannten Arbeitsphase wird regulär weitergearbeitet, in der bis mit dem Renteneintritt endenden Freistellungsphase dafür gar nicht mehr. Das Entgelt wird in beiden Phasen ausgezahlt, so, als arbeite die Person die ganze Zeit über gleichmäßig weiter. Das Modell soll einen fließenden Übergang ins Rentenalter sowie eine frühzeitige Freistellun gewährleisten.

Warum soll das Modell abgeschafft werden?

Die Alterssicherungskommission sollte im Auftrag der Bundesregierung Vorschläge entwickeln für eine verlässliche Alterssicherung von Beschäftigten, die die Beitragszahlenden sowie den Bundeshaushalt nicht dauerhaft überfordert. Daraufhin empfahl die Kommission unter anderem die Streichung der Altersteilzeit im Blockmodell. Ihrer Darstellung zufolge lassen sich dadurch Frühverrentungsanreize verringern und zusätzliche Beschäftigungspotenziale unter Älteren erschließen. Denn laut Alterssicherungskommission geht es beim Blockmodell faktisch nicht um Teilzeitbeschäftigungen, sondern um eine arbeitsrechtlich ermöglichte Form der Frühverrentung. 

Der Koalitionsausschuss hat alle Empfehlungen der Kommission abgenickt. Ziel sei es, das Gesetzgebungsverfahren bis Ende 2026 abzuschließen, so Bundeskanzler Friedrich Merz.

Welche Folgen hätte eine Umsetzung des Vorhabens?

Mit der Altersteilzeit im Blockmodell würde ein bewährtes arbeitsrechtliches Instrument verloren gehen – und das in Zeiten, da etwa in der Industrie monatlich Arbeitsplätze in fünfstelliger Zahl verschwinden: „Die Altersteilzeit im Blockmodell ist das sozialste Werkzeug, das wir im industriellen Umbau haben“, sagt Barbara Resch, Bezirksleiterin der IG Metall Baden-Württemberg. „Sie ermöglicht Personalanpassungen ohne betriebsbedingte Kündigungen, geordnet, planbar und im Konsens mit den Beschäftigten. Wer dieses Instrument abschafft, riskiert deutlich härtere Einschnitte.“ 

Man könne nicht Transformation fordern und zugleich die Instrumente abschaffen, die sie sozialverträglich machen, so Resch weiter. „Man nimmt uns das sozialste Instrument, das wir haben, ausgerechnet in dem Moment weg, in dem wir es am dringendsten brauchen.“ Auch VW-Betriebsratschefin Daniela Cavallo warnt laut Medienberichten eindringlich vor den Konsequenzen einer Streichung: „Wenn uns dieses Instrument wegbricht, dann wissen wir nicht, wie wir das bewältigen könnten“, sagt sie mit Blick auf den aktuellen Stellenabbau bei dem Automobilkonzern. 

Solche Aussagen sprechen für sich. Sie sind aber auch deshalb bemerkenswert, weil die darin enthaltene Kritik und Frustration nicht nur die Position von Gewerkschaften und Betriebsräten spiegelt, sondern auch die von Arbeitgebern. Denn für Unternehmen ist das Blockmodell eine konzeptionelle Alternative zu betriebsbedingten Kündigungen oder Aufhebungsverträgen. „Das Modell schafft Planungssicherheit beim Übergang in den Ruhestand und bietet Unternehmen Flexibilität in der Personalplanung“, schreibt der Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Kai Bodenstedt auf haufe.de. Der Plan der Regierung wäre an dieser Stelle also weder sozial noch betriebswirtschaftlich verträglich.  

Zum Weiterlesen: 

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