Kolumne

Rentenkommission: Die Scheuklappen bleiben

Die Rentenkommission hat 33 Vorschläge vorgelegt – erstaunlich schnell für ein von der Regierung eingesetztes Gremium. Schnell heißt aber nicht zufriedenstellend. Warum, erläutert unser Kolumnist Professor Wolfgang Däubler. 

Um ein weiteres Absinken der Renten zu verhindern, hatte die Rentenkommission zwei Möglichkeiten: Sie konnte die Altersgrenze heraufsetzen und damit die durchschnittliche Rentendauer verkürzen, und sie konnte die Finanzierung der Rentenversicherung verbessern. In beiden Fällen hat sie die vorhandenen Möglichkeiten bei weitem nicht ausgeschöpft.

Zur Altersgrenze. Menschen leben nicht alle nach demselben Muster. Viele sind schweren körperlichen Belastungen (etwa auf dem Bau) ausgesetzt, viele müssen als Schichtarbeiter auch nachts arbeiten, nicht wenige sind im Arbeitsalltag dauerndem Stress ausgesetzt. Sie alle sind oft mit 60 schon völlig „ausgepowert“. Es mag überraschen, aber nur 20 bis 25 % der Lehrer sind bis zur gesetzlichen Altersgrenze aktiv, gut drei Viertel scheiden vorher aus, meist aus gesundheitlichen Gründen. Auch die Lebenserwartung ist sehr unterschiedlich. Geringverdienende Männer werden im Schnitt 70 Jahre alt, wohlhabendere Männer schaffen es im Durchschnitt bis 81. Wer wenig hat, ist früher tot. Bei Frauen ist die Lage etwas besser, aber die Struktur ist dieselbe: Der Unterschied zwischen Arm und Reich beträgt hier vier Jahre.

Soll man alle diese Fälle über einen Kamm scheren? Die Altersgrenze bleibt zunächst bei 67. Wenn die durchschnittliche Lebenserwartung steigt (was die Kommission erwartet), soll sich auch in Abständen von zehn Jahren die Altersgrenze bis auf 68 Jahre erhöhen. 

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Das geht an der Lebenssituation vieler Menschen völlig vorbei. Hier muss man differenzieren. Was für den einen eine schreckliche Qual wäre, ist für den anderen die Fortsetzung einer durchaus erfreulichen Tätigkeit. Es braucht eine Unterscheidung nach Berufen und nach weiteren Faktoren. Warum hat die Kommission das nicht gesehen?

Wer lange genug sucht, findet schon in der Vergangenheit Ansätze in dieser Richtung. Bergleute, die 25 Jahre unter Tage gearbeitet hatten, konnten mit 60 ohne Abschlag in Rente gehen. Derzeit wird diese Altersgrenze auf 62 angehoben – der Abstand zum Normalfall beträgt weiter fünf Jahre. Oder umgekehrt: Richter des Reichsgerichts hatten einst eine Altersgrenze von 68 Jahren, die es heute noch für Richter am Bundesverfassungsgericht gibt. Auch Professoren müssen je nach Landesrecht bis 67 oder 68 arbeiten. Manche schaffen es mit Sondergenehmigung bis 70 oder 71. Keine Bedenken, dies auf andere Berufsgruppen auszudehnen, aber bei weitem nicht auf alle!

Finanzierung mit Fragezeichen

Die fehlende Differenzierung ist der eine Punkt. Der andere betrifft die Finanzierung. Einigkeit besteht über den Grundsatz: Wer mehr verdient, soll höhere Beiträge leisten. Warum zählt hier nur das Einkommen aus abhängiger Tätigkeit? Da hat jemand ein Mietshaus geerbt und bekommt jeden Monat 2000 Euro als Netto-Miete. Warum soll das keine Rolle spielen? Oder wie steht es mit Dividenden und anderen Einnahmen aus Kapitalvermögen? Sie werden sowieso niedriger (mit pauschal 25 %) besteuert als höhere Arbeitseinkommen. Warum sollen sie bei den Sozialabgaben nicht berücksichtigt werden? 

Und warum gibt es eine Beitragsbemessungsgrenze? Sie schont die Hochverdiener. Sollten sie nicht einen Solidarbeitrag in dem Sinne leisten, dass sie auch darüber hinaus Beiträge bezahlen, die – und hier läge das solidarische Element – nur teilweise bei der Rente berücksichtigt werden? Da müsste man allerdings einige heilige Kühe schlachten, die bislang von allen Regierungen sorgsam gepflegt wurden.

Zu diesen unantastbaren Größen zählen auch die Beamten. Sie sollen im Gegensatz zu den Selbständigen und den geringfügig Beschäftigten weiter außen vor bleiben. In Österreich hat man sie einbezogen und auch die anderen Finanzierungsquellen erschlossen. Wie wär´s, wenn unsere Rentenreformer die Scheuklappen zur Seite schieben und sich das System unserer Nachbarn anschauen würden?

Ein letzter Punkt: Die Kommission hat auch den Kapitalmarkt entdeckt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollen je 1 % in einen Fonds einzahlen, der dieses Geld dann durch geschickte Anlagestrategien deutlich vermehrt. Hier wird plötzlich ins Ausland geschaut und auf gute Erfahrungen in Skandinavien verwiesen. Dass US-Pensionsfonds in der Krise 2008/2009 beinahe bankrott oder tatsächlich pleite gegangen sind, wird selbstredend nicht erwähnt. Wer Erfolg an der Börse (oder in ihrer Nähe) haben will, muss wissen, wie wirklich reiche Leute ihr Geld vermehren. Ob man solche Experten finden wird? Ich habe da so meine Zweifel.

Autor des Artikels

Prof.Dr. Wolfgang Däubler

Prof. Dr. Wolfgang Däubler

Professor für Deutsches und Europäisches Arbeitsrecht, Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht, von 1971 bis 2004 Hochschullehrer an der Universität Bremen. (Mit-)Herausgeber zahlreicher Fachbücher und Autor von Beiträgen in Fachzeitschriften des Bund-Verlags, u.a. Däubler/Klebe/Wedde: BetrVG Betriebsverfassungsgesetz.

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