Reformvorschlag

Umbau der Altervorsorge: Das empfiehlt die Kommission

Die Altersicherungskommission hat ihre Vorschläge für die Zukunft des Rentensystems vorgelegt. Die Richtung ist klar: Viele Beschäftigte sollen länger arbeiten und stärker privat vorsorgen, die Rente mit 63 würde abgeschafft. 

Nicht nur aus Sicht der Rentenkommission macht der demografische Wandel Reformen erforderlich. In den nächsten Jahren scheiden immer mehr Mitglieder aus der Babyboomer-Generation aus dem Erwerbsleben aus, während die Zahl der Beitragszahler aufgrund niedriger Geburtenraten langsamer wächst als früher. 

Vor diesem Hintergrund hat die Kommission insgesamt 33 Empfehlungen vorgelegt. Noch ist nichts beschlossen: Die in Teilen umstrittenen Vorschläge müssen erst politisch beraten und in Gesetze umgesetzt werden. Wobei Bundeskanzler Friedrich Merz und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas angekündigt haben, den Plan möglichst schnell und in jedem Fall im Ganzen umsetzen zu wollen, da die einzelnen Maßnahmen aufeinander abgestimmt seien und sich gegenseitig ausbalancierten. 

Die wichtigsten Empfehlungen im Überblick

  • Höheres Renteneintrittsalter
    Die Regelaltersgrenze soll künftig an die steigende Lebenserwartung gekoppelt werden. Nach den Berechnungen der Kommission könnte sie bis 2041 auf rund 67,5 Jahre und bis 2051 auf etwa 68 Jahre steigen. Eine Anhebung auf 70 Jahre wird dagegen nicht empfohlen.
  • Rente mit 63 
    Die abschlagsfreie Rente mit 63 nach 45 Beitragsjahren soll auslaufen. Begründet wird dies mit dem Fachkräftemangel und den Belastungen für die Rentenkassen. Für besonders belastende Berufe werden Ausnahmen diskutiert. Ein vorzeitiger Renteneintritt mit Abschlägen (weiterhin 0,3 Prozent pro Monat) soll weiter möglich bleiben. Das Zugangsalter soll jedoch von 63 auf 64 Jahre steigen. 
  • Keine Rente allein nach Beitragsjahren
    Die Kommission lehnt einen Renteneintritt ausschließlich nach der Zahl der Beitragsjahre ab. Auch künftig soll grundsätzlich ein Mindestalter gelten. Die Renten sollen weiterhin grundsätzlich den Löhnen folgen, um die Kaufkraft im Alter zu sichern
  • Reha vor Rente
    Prävention und Rehabilitation sollen ausgebaut werden, damit Beschäftigte länger gesund im Erwerbsleben bleiben können.
  • Altersteilzeit reformieren
    Die Altersgrenze für die Altersteilzeit soll auf 58 Jahre steigen. Zudem soll das Blockmodell stärker eingeschränkt werden, damit ältere Beschäftigte länger tatsächlich arbeiten.
  • Kapitalgedeckte Vorsorge und Betriebsrenten
    Ergänzend zur gesetzlichen Rente soll eine verpflichtende kapitalgedeckte Vorsorge eingeführt werden. Die Erträge sollen die Altersversorgung langfristig stabilisieren.
    Die betriebliche Altersversorgung als weitere Säule soll ausgebaut werden, ohne dass die Kommission an dieser Stelle konkret würde.
  • Mehr Beitragszahler einbeziehen
    Künftig sollen insbesondere Selbstständige und weitere bislang nicht versicherungspflichtige Gruppen (etwa Abgeordnete) stärker in die Rentenversicherung einbezogen werden. Ein Einbeziehen der Beamten ist fürs Erste nicht vorgesehen.

Die Vorschläge dürften noch für intensive Diskussionen sorgen. Für den Frankfurter Arbeitsrechtler Peter Wedde sind sie vor allem eine Reaktion auf die Finanzprobleme der Rentenversicherung. Kritisch sieht er die Idee, die abschlagsfreie Rente mit 63 abzuschaffen: Manche Menschen hätten sich auf den früheren Renteneintritt eingestellt, deshalb könne dies „Unsicherheit“ schaffen. 

Tatsächlich ist dies einer der am stärksten umstrittenen Punkte auf der Vorschlagsliste. sagt die IG-Metall-Vorsitzende Christiane Benner: „Wer deutlich länger als andere Beiträge gezahlt und zum wirtschaftlichen Erfolg dieses Landes beigetragen hat, muss sich darauf verlassen können, dass diese Lebensleistung auch im Rentensystem anerkannt wird“. 

Das Risiko einer Kapitalrente

Auf ebenso breite Ablehnung trifft auf Gewerkschaftsseite die vorgeschlagene Einführung einer kapitalgedeckten – in ihrer späteren Höhe also ungewissen – Zusatzversorgung. In einer gemeinsamen aktuellen Studie stärken das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) und das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI)  der Hans-Böckler-Stiftung diese Kritik durch Zahlen. Ihren Berechnungen zufolge dürfte der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung infolgedessen von derzeit 18,6 Prozent auf rund 22 Prozent im Jahr 2032 ansteigen. 

Vor diesem Hintergrund hielten die Wissenschaftler*innen einen sogenannten Generationenfonds oder auch eine verpflichtende betriebliche Altersvorsorge für alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigen in Deutschland für die „wachstumsfreundlichere Option“. Letzteres halten auch DGB, IG Metall oder ver.di für die bessere, da beschäftigtenfreundlichere Alternative zur Kapitalrente. Denn, darin sind sich Fachleute einigMit der gesetzlichen Rente allein werden künftig immer weniger Arbeitnehmer*innen auskommen.

Überhaupt scheint über einige Empfehlungen der Kommission Konsens zu herrschen. Die Ausweitung der Beitragspflicht auf Selbstständige sowie möglicherweise Abgeordnete und perspektivisch auch Beamte und Beamtinnen zum Beispiel stößt auf einhelligen Beifall. Und auch das grundlegende Ziel, im Mehrsäulensystem aus gesetzlicher, kapitalgedeckter und betrieblicher Vorsorge eine „lebensstandardsichernde Alterssicherung“ von „mindestens 70 Prozent nach Steuern“ des Einkommens von Durchschnittsverdiener*innen ergeben soll, begrüßt etwa der DGB ausdrücklich. 

Autorin des Artikels

Bettina Frowein

Die Juristin Bettina Frowein schreibt seit mehr als 20 Jahren über arbeitsrechtliche Themen. Vorwiegend befasst sie sich dabei mit Rechtsprechung, Betriebsratsarbeit und Datenschutz. Seit knapp drei Jahren ist sie als freiberufliche Fachjournalistin tätig.

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