Auf ebenso breite Ablehnung trifft auf Gewerkschaftsseite die vorgeschlagene Einführung einer kapitalgedeckten – in ihrer späteren Höhe also ungewissen – Zusatzversorgung. In einer gemeinsamen aktuellen Studie stärken das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) und das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung diese Kritik durch Zahlen. Ihren Berechnungen zufolge dürfte der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung infolgedessen von derzeit 18,6 Prozent auf rund 22 Prozent im Jahr 2032 ansteigen.
Vor diesem Hintergrund hielten die Wissenschaftler*innen einen sogenannten Generationenfonds oder auch eine verpflichtende betriebliche Altersvorsorge für alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigen in Deutschland für die „wachstumsfreundlichere Option“. Letzteres halten auch DGB, IG Metall oder ver.di für die bessere, da beschäftigtenfreundlichere Alternative zur Kapitalrente. Denn, darin sind sich Fachleute einig: Mit der gesetzlichen Rente allein werden künftig immer weniger Arbeitnehmer*innen auskommen.
Überhaupt scheint über einige Empfehlungen der Kommission Konsens zu herrschen. Die Ausweitung der Beitragspflicht auf Selbstständige sowie möglicherweise Abgeordnete und perspektivisch auch Beamte und Beamtinnen zum Beispiel stößt auf einhelligen Beifall. Und auch das grundlegende Ziel, im Mehrsäulensystem aus gesetzlicher, kapitalgedeckter und betrieblicher Vorsorge eine „lebensstandardsichernde Alterssicherung“ von „mindestens 70 Prozent nach Steuern“ des Einkommens von Durchschnittsverdiener*innen ergeben soll, begrüßt etwa der DGB ausdrücklich.