Trotz festgelegter Wochenarbeitszeit ermöglichen Tarifverträge oft auch Flexibilität: Wenn Beschäftigte sich eine zeitweilige Erhöhung der Wochenarbeitszeit wünschen, ist dies möglich. Damit die Arbeitszeiten jedoch nicht dauerhaft erhöht oder die Regelung vom Arbeitgeber ausgenutzt werden kann, gibt es zum Beispiel in den Tarifverträgen der Metall- und Elektroindustrie folgende Vereinbarung: Nur ein Fünftel der Beschäftigten darf gleichzeitig die Arbeitszeiten steigern.
Prof. Dr. Thorsten Schulten, Leiter des WSI-Tarifarchiv befürwortet diese Regelung: „Das unterstreicht, was wir auch mit großflächigen Untersuchungen für diverse Branchen gezeigt haben: Tarifverträge bieten auch bei der Arbeitszeit viel Flexibilität. Gleichzeitig stellen sie sicher, dass die Interessen und Bedürfnisse der Beschäftigten in die Gestaltung miteinbezogen werden.“
Die Zahlen kommen zu einem Zeitpunkt, an dem die 35-Stunden-Woche erneut kontrovers diskutiert wird. Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, wissenschaftliche Direktorin des WSI, stellt klar: „Die Debatte um Arbeitszeiten in ihren unterschiedlichen Facetten ist daher riskant. Das Zusammenspiel von gesetzlichem Rahmen durch das geltende Arbeitszeitgesetz und passgenauen, fair ausgehandelten tariflichen Lösungen stellt eine absolute Stärke des Standorts Deutschland dar. Unternehmen müssen sie aber auch nutzen, anstatt sich Tarifverträgen zu entziehen oder Verträge und Gesetze spektakulär in Frage zu stellen.“