Arbeitszeit
BAG: Wann Duschzeiten zur Arbeitszeit gehören
Körperreinigungszeiten zählen zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit. Das BAG hat entschieden, dass Beschäftigte, die sich bei der Arbeit stark verschmutzen, Anspruch auf bezahlte Reinigungszeit haben, bevor sie den Betrieb verlassen. Unser Experte Max Gnann erläutert in der „Arbeitsrecht im Betrieb“ 11/2024 das Urteil und worauf Betriebsräte achten sollten.
18. November 2024