Ein Arbeitnehmer erfasste an drei Tagen keine Pausen im elektronischen Zeiterfassungssystem. Die Personalchefin hatte beobachtet, wie er seinen Arbeitsplatz jeweils für wenige Minuten mit Jacke verließ und anschließend zurückkehrte. Der Arbeitgeber vermutete, dass der Beschäftigte Raucherpausen gemacht hatte, ohne diese zu buchen. Der Arbeitgeber hörte den Beschäftigten wegen des Verdachts auf Arbeitszeitbetrug an und kündigte ihm noch am selben Tag fristlos, hilfsweise ordentlich.
Nach den betrieblichen Regeln konnten Beschäftigte ihre Arbeitszeitbuchungen noch vier Wochen lang nachträglich ergänzen oder korrigieren. Diese Frist war für alle drei streitigen Tage bei Ausspruch der Kündigung noch nicht abgelaufen.