Schulung und Qualifizierung

Uni-Wissen für den Betriebsrat

Die Anforderungen an Betriebsratsarbeit wachsen – klassische Weiterbildung reicht nicht mehr aus. Gefragt sind Formate, die Wissen, Erfahrung und Strategie gezielt verknüpfen. 

Von Ariane Münchmeyer und Manfred Wannöffel

Die aktuelle Arbeits- und Mitbestimmungsforschung zeigt: Für Betriebsräte wird der Umgang mit der sogenannten Polykrise zur zentralen Herausforderung. Gemeint ist die gleichzeitige Überlagerung mehrerer Krisen – von geopolitischen Spannungen und ihren Folgen für Unternehmen über steigende Energiekosten und wirtschaftliche Unsicherheit bis hin zur ökologischen Transformation, dem wachsenden Einsatz von Künstlicher Intelligenz und dem anhaltenden Fachkräftemangel.

Diese Verdichtung unterschiedlicher Entwicklungen erhöht nicht nur die Komplexität betrieblicher Prozesse erheblich. Sie führt auch zu einer spürbaren Arbeitsverdichtung in den Betriebsratsgremien, die immer mehr Themen parallel bearbeiten und miteinander in Beziehung setzen müssen.

Neue Anforderungen an Betriebsräte

Langjährige Befragungen der Gemeinsamen Arbeitsstelle RUB/IGM, gefördert von der Hans-Böckler-Stiftung, machen deutlich: Die Anforderungen an Betriebsrätinnen und Betriebsräte steigen deutlich. Gefragt sind heute nicht nur fundierte fachliche Kenntnisse, sondern auch methodisches Know-how und soziale Kompetenzen.

Nur so lässt sich die Dynamik der verschiedenen Krisenfelder verstehen, lassen sich Unternehmensentscheidungen im Kontext globaler Entwicklungen einordnen und bewerten. Ziel ist es, über ein bloßes Reagieren hinauszukommen: Statt kurzfristiger Einzelmaßnahmen rückt die Entwicklung langfristiger arbeitspolitischer Strategien in den Mittelpunkt.

Orientierungswissen für die betriebliche Praxis

Gerade in einer zunehmend unübersichtlichen Arbeitswelt kann die Arbeits- und Mitbestimmungsforschung wertvolles Orientierungswissen liefern. Durch fundierte Analysen macht sie zentrale Trends sichtbar und zeigt auf, welche Auswirkungen diese auf Arbeit, Beschäftigung, Mitbestimmung und arbeitspolitische Handlungsmöglichkeiten haben.

Für Betriebsräte ergibt sich daraus ein konkreter Nutzen: Forschungsergebnisse bieten eine belastbare Grundlage für Verhandlungen, helfen dabei, Risiken für Beschäftigte frühzeitig zu erkennen, und stärken die Fähigkeit der Gremien, eigene Gestaltungsansprüche klar und überzeugend zu formulieren.

Doch der Nutzen geht darüber hinaus. In einer kontinuierlichen Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Einrichtungen erweitern Betriebsräte ihre eigenen Kompetenzen. Sie lernen, komplexe Sachverhalte systematisch zu analysieren, Entwicklungen strategisch einzuordnen und betriebliche Prozesse vorausschauend zu gestalten. Damit verändert sich auch das Selbstverständnis von Interessenvertretung: vom reaktiven Korrektiv hin zu einem aktiven Mitgestalter betrieblicher Transformation. Diese Professionalisierung ist kein Selbstzweck. Sie entscheidet maßgeblich darüber, ob Mitbestimmung unter den Bedingungen einer unübersichtlichen Polykrise bei gleichsamen, vermehrten Einsatz von Künstlicher Intelligenz wirksam bleibt. Denn je stärker betriebliche Entscheidungen auf datenbasierte und technologische Systeme gestützt werden, desto größer wird die Herausforderung, dass Mitbestimmung an Einfluss verliert – wenn sie nicht mit entsprechendem Wissen und strategischer Kompetenz ausgestattet ist.

Kooperation als Chance

Kooperationen mit der Wissenschaft eröffnen neue Handlungsspielräume für die betriebliche Praxis. Wie ein solcher Austausch gelingen kann, zeigen Projekte zur menschenzentrierten Gestaltung Künstlicher Intelligenz – etwa „humAIne“ an der Ruhr-Universität Bochum.

Gut zu Wissen

Hier greifen wissenschaftliche Analyse und betriebliche Erfahrung ineinander: Während Forschung die Funktionsweisen von KI-Systemen transparent macht, bringen Betriebsräte ihre Praxisperspektive ein und formulieren konkrete Anforderungen an „gute Arbeit“. So entsteht kein einseitiger Wissenstransfer, sondern ein gemeinsamer Lernprozess, in dem praxisnahes und unmittelbar nutzbares Wissen entwickelt wird.

Gerade in diesem ko-produktiven Ansatz liegt eine besondere Stärke. Betriebsräte profitieren nicht nur von fertigen Forschungsergebnissen, sondern werden selbst Teil von Wissensprozessen. Sie bringen ihre Perspektiven ein, schärfen ihre Argumentationsfähigkeit und entwickeln neue Strategien der Interessenvertretung. Gleichzeitig gewinnt auch die Wissenschaft: Sie wird durch die Praxis geerdet und erhält Zugang zu realen betrieblichen Problemlagen.

  1. Für die betriebliche Praxis lassen sich daraus drei zentrale Schlussfolgerungen ziehen:
    Die Zusammenarbeit mit der Wissenschaft stärkt die Verhandlungsmacht von Betriebsräten, weil sie Argumente fundiert und anschlussfähig macht. 
  2. Sie erweitert die Handlungskompetenz, indem neue Analyse- und Gestaltungsinstrumente zugänglich werden. 
  3. Sie fördert eine strategische Perspektive, die über kurzfristige Reaktionen hinausweist und langfristige Entwicklungen systematisch in den Blick nimmt.

Mehr ist ein Muss

Damit rückt auch die Frage der Qualifizierung in ein neues Licht. Weiterbildung für Betriebsräte muss heute mehr leisten als die Vermittlung fachlicher Grundlagen. Sie muss Räume eröffnen, in denen wissenschaftliche Erkenntnisse, betriebliche Erfahrungen und strategische Überlegungen miteinander verknüpft werden. Formate, die diesen Anspruch aufgreifen, tragen dazu bei, Betriebsratsarbeit systematisch weiterzuentwickeln und zukunftsfähig zu machen.

Der Beitrag ist in der AiB 7-8/2026 erschienen. Für die Online-Ausgabe registrierte Abonnentinnen und Abonnenten greifen im Archiv kostenfrei auf alle Beiträge, Ausgaben und das ePaper zu.

AiB Audio