Vom Arbeitszeugnis bis zur Weiterbildung: Wenn KI die Personalabteilung unterstützt
Künstliche Intelligenz kommt im Personalwesen immer öfter zum Einsatz. Doch es braucht Regeln.
Künstliche Intelligenz kommt im Personalwesen immer öfter zum Einsatz. Doch es braucht Regeln.

Bereits jedes siebte Unternehmen nutzt KI zur Erstellung von Arbeitszeugnissen. Weitere 52 Prozent der befragten Unternehmen sind an der Nutzung dafür interessiert. Auch wenn Unternehmen sich über das Potenzial von KI bewusst sind, wird sie vergleichsweise selten im Personalbereich eingesetzt. Dennoch lässt sich ein Anstieg der Nutzung seit 2024 feststellen. Die Ergebnisse beruhen auf einer repräsentativen Umfrage im Auftrag des Digitalverbands Bitkom, in der mehr als 600 deutsche Unternehmen teilgenommen haben.
Der Umfrage zufolge setzen 16 Prozent der befragten Unternehmen bereits eine KI für individuelle Weiterbildung von Beschäftigten ein. Weitere 58 Prozent können sich den Einsatz für diese Zwecke vorstellen. Auch zur Einarbeitung von neuen Beschäftigten kommt KI zum Einsatz: 14 Prozent nutzen sie bereits und 36 Prozent zeigen sich demgegenüber nicht abgeneigt. Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder schätzt KI besonders für das Onboarding als Arbeitserleichterung: „Wer neu im Job ist, hat viele Fragen. Eine gut trainierte KI kann Antworten geben, bei der Orientierung helfen und ist immer verfügbar“.
Genauso kann KI in der automatisierten Beantwortung beziehungsweise für die Erledigung von internen Personal-Anfragen unterstützen. Bereits 13 Prozent der Unternehmen nutzen sie dafür und 53 Prozent erwägen zukünftig damit zu arbeiten. Deutlich gestiegen ist zudem der Einsatz bei der Bewertung der Arbeitsbelastung: Aich in diesem Bereich nutzen 13 Prozent inzwischen KI – mehr als doppelt so viele wie 2024 (6 Prozent). Weitere 28 Prozent können sich einen solchen Einsatz vorstellen.
Insgesamt zeigt sich: Das Interesse an KI im Personalwesen ist deutlich größer als ihre tatsächliche Nutzung. Gegenüber 2024 haben jedoch sowohl der Einsatz als auch die Offenheit gegenüber KI in mehreren Bereichen zugenommen.
Warum gerade im Personalwesen die Skepsis gegenüber KI größer ist, erklärt Rohleder so. „Viele Unternehmen sind hier noch zurückhaltend, auch aus Sorge, beim Umgang mit sensiblen Personaldaten gegen Datenschutzvorgaben zu verstoßen. Hinzu kommen Unsicherheiten bei der praktischen Umsetzung des AI Act, der bestimmte KI-Anwendungen im Personalbereich als Hochrisiko-Systeme einstuft.“
Das Arbeitszeugnis ist für Beschäftigte wie eine Art Visitenkarte, mit denen sie sich auf dem Arbeitsmarkt von anderen Bewerberinnen und Bewerbern abgrenzen können. Arbeitgeber sind verpflichtet, ein wahrheitsgetreues Zeugnis auszustellen, was nach der Rechtsprechung des BAG wohlwollend sein und dem beruflichen Fortkommen des ehemaligen Beschäftigten dienen sollte. Was aber wirklich in einem Arbeitszeugnis enthalten sein sollte und wie es dem Datenschutz gerecht wird, findet ihr hier: