Eine Trambahn mit dem Werbespruch „Beste Chancen auf Beförderung“ für die Personalsuche zu bekleben, ist zugegebenermaßen eine pfiffige Idee. Auftraggeber war jedoch nicht irgendein Unternehmen, sondern die Bundeswehr, die die Bahn zusätzlich komplett in Tarnfarbe durch München fahren ließ.
Merkur.de berichtete bereits im Februar 2025 unter der zweideutigen Überschrift „Bundeswehr-Werbung unter Beschuss“ von vereinzelten Beschwerden gegen die Tram. Zum richtigen Problem wurde sie, als im Führerhaus ein Kriegsdienstverweigerer und Pazifist Platz nehmen sollte. Er interpretierte einen weiteren Werbespruch auf der Straßenbahn – „Mach, was wirklich zählt“ – auf seine Weise und weigerte sich aus Gewissensgründen, die Tram zu fahren. Auf die Schnelle wurde ein Ersatzwagen organisiert und der Fahrer ermahnt. Dagegen klagte er. Auch, weil nicht auszuschließen war, dass er künftig wieder einmal genau diese Bahn fahren muss.
Das klingt nach Einzelschicksal. Die Situation berührt aber eine grundsätzliche arbeitsrechtliche Frage: Was kann, was darf ein Arbeitgeber von seinen Beschäftigten verlangen, und was dürfen diese buchstäblich guten Gewissens ablehnen?
Dass es die Werbe-Aktion zu Problemen führen könnte, war schon früh klar. Der Werbevertrag bestand seit August 2024. Bereits Ende Januar 2025 hatte der Fahrer der Geschäftsführung mitgeteilt, dass es ihm aufgrund eines Gewissenskonfliktes nicht möglich sei, die Bundeswehrtram zu fahren. In einem Gespräch mit der Geschäftsleitung und dem Betriebsrat wurde ihm erklärt, dass alle Fahrer die ihnen zugewiesene Tram fahren müssten. Eine Ausnahme sei aus organisatorischen Gründen nicht möglich.
Am 30. Mai 2025 kam es dann tatsächlich zur Weigerung mit den beschriebenen Folgen und die Sache landete vor dem Arbeitsgericht (ArbG) München (Az. 4 Ca 15395/25, Urteil vom 20. Mai 2026). Der Fahrer wollte die Ermahnung – eine mildere Maßnahme als eine Abmahnung – aus seiner Personalakte entfernt wissen. Er lehne das Fördern von Kriegsbereitschaft und Krieg grundsätzlich ab, heißt es in den Gerichtsakten. Es würde seine Wertevorstellung konterkarieren, wenn er mit einem Werbefahrzeug für die Armee herumfahren würde. Das wurde mit einem Teilvergleich beigelegt.