Arbeitspapiere
Wunsch nach Zwischenzeugnis: Der Grund zählt
Beschäftigte können ein Zwischenzeugnis verlangen, wenn es dafür einen „triftigen Grund“ gibt. Dieser liegt zum Beispiel vor, wenn sie das Dokument für Bewerbungen benötigen. Das zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln.
27. Mai 2026