Rechtsprechung

Neuer Job kann früheren Schadensersatzanspruch beenden

Diskriminierungen im Stellenbesetzungsverfahren können einen Schadensersatzanspruch wegen des Verdienstausfalls begründen. Dieser greift, bis der oder die Betroffene eine angemessene und dauerhaft gefestigte Beschäftigung aufgenommen hat.

Das war der Fall

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte über Schadensersatz für entgangenes Arbeitsentgelt in den Jahren 2020 bis 2023 in Höhe von 236.000 Euro zu entscheiden. Grundlage der Forderung war ein Vorverfahren, in dem das Hessische Landesarbeitsgericht aufgrund einer Diskriminierung im Bewerbungsverfahren festgestellt hatte, dass „sämtliche künftigen materiellen Schäden, die dem Kläger aufgrund der unterlassenen Einstellung bei der Beklagten vom 19.04.2009 entstanden sind, zu ersetzen“ seien.

Das sagt das Gericht

Das BAG stellte klar, dass grundsätzlich ein Schadensersatzanspruch wegen des entgangenen Gewinns bestehen kann, allerdings zeitlich begrenzt: Die Beurteilung des Schadens richtet sich nach schadensersatzrechtlichen Grundsätzen (§§ 249 ff. BGB). Die Ersatzpflicht hangt davon ab, ob die verletzte Norm nach ihrem Schutzzweck den Eintritt des geltend gemachten Schadens verhindern will. § 15 Abs. 1 AGG soll einen tatsächlichen und wirksamen Schadensausgleich gewährleisten, der zugleich aber den allgemeinen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahrt. Daraus folgt laut BAG, dass der Zurechnungszusammenhang zwischen diskriminierender Nichteinstellung und Verdienstausfallschaden entfällt, sobald der betroffene Bewerber eine neue angemessene Beschäftigung gefunden und sie sich verfestigt hat.

Aufgrund der Beschäftigungsaufnahme bei der Zentralen Ausländerbehörde eines öffentlichen Arbeitgebers, die der Betroffene über mehrere Jahre fortführte, war seine berufliche Entwicklung nicht mehr von der Benachteiligung im Bewerbungsverfahren beeinflusst. Daher war der Schadensersatzanspruch hier erloschen. 

Quelle

Bundesarbeitsgericht
Urteil vom 10.9.2026
Az.: 8 AZR 153/25 

Autor des Artikels

Autorenbild Mirko Stepan

Mirko Stepan

Mirko Stepan, Jahrgang 1979, ist Jurist und Journalist und seit Anfang 2025 fest angestellt beim Bund-Verlag und Redakteur im AiB-Team. Davor war er fast 15 Jahre als freier Journalist tätig und drei Jahre als Pressesprecher einer hessischen Kommune. Die meiste Zeit haben ihn die AiB und der Bund-Verlag beruflich begleitet, wenn er nicht gerade als Lokalreporter unterwegs war oder über Technik und so ziemlich alles mit zwei, drei oder vier Rädern geschrieben hat.

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