Gewerkschaft & Politik

Die Lohnlücke bleibt

Am heutigen 18. September macht der von den Vereinten Nationen ausgerufene „International Equal Pay Day“, also der Internationale Tag für gleiches Entgelt, weltweit auf die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern aufmerksam.  

Frauen verdienen in vergleichbaren Jobs mit vergleichbaren Tätigkeiten und Aufgabengebieten weniger als Männer, zumindest in vielen Fällen. Auf diesen Missstand macht alljährlich der International Equal Pay Day aufmerksam. 

In Deutschland hat sich die Lohnlücke zuletzt zwar deutlich verringert. 2024 sank der unbereinigte laut Statistischem Bundesamt Gender Pay Gap um zwei Prozentpunkte auf 16 Prozent – so stark wie seit Beginn der Berechnung im Jahr 2006 nicht mehr. Der Rückgang zeigte sich sowohl in West- als auch in Ostdeutschland. Ein wesentlicher Grund war, dass die Bruttomonatsverdienste von Frauen stärker stiegen als die von Männern. 

Lohnungleichheit ist kein individuelles, sondern ein strukturelles Problem.

Katharina Sieben, DGB-Jugend, zur Equal-Pay-Day-Aktion 2026 der DGB-Jugend Köln unter dem Motto „Muss ich einen Bart tragen, um gerecht bezahlt zu werden?“

Die aktuelleren Zahlen für 2025 zeigen allerdings keine weitere Verbesserung: Der unbereinigte Gender Pay Gap lag erneut bei 16 Prozent und stagnierte damit im zweiten Jahr in Folge. Wird um Faktoren wie Tätigkeit, Qualifikation und Erwerbsbiografie bereinigt, verblieb ein Verdienstunterschied von sechs Prozent. Dieser bereinigte Wert lässt sich nicht unmittelbar als Diskriminierungsquote interpretieren. Er bezeichnet vielmehr den Verdienstunterschied, der auch nach Berücksichtigung der in der Statistik erfassten erklärenden Merkmale bestehen bleibt. 

EU-Entgelttransparenzrichtlinie noch nicht in deutsches Recht umgesetzt

Rechtlich soll sich bei der Entgelttransparenz künftig einiges ändern. Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (EU) 2023/970 verpflichtet die Mitgliedstaaten unter anderem zu erweiterten Auskunfts- und Transparenzrechten sowie zu Verfahren, mit denen ungerechtfertigte geschlechtsspezifische Entgeltunterschiede besser erkannt und beseitigt werden können. Die Richtlinie hätte bis zum 7. Juni 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden müssen. Diese Frist ist verstrichen. Ein deutscher Referentenentwurf liegt weiterhin nicht vor. 

Mehr Transparenz und neue Möglichkeiten für Betriebsräte

Für Beschäftigte und ihre Interessenvertretungen enthält die EU-Richtlinie wichtige Neuerungen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen künftig unter anderem Auskunft über ihr individuelles Entgelt sowie über durchschnittliche Entgelthöhen erhalten können, aufgeschlüsselt nach Geschlecht für Gruppen von Beschäftigten, die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten.

Fazit

Der Rückgang des Gender Pay Gaps 2024 war ein wichtiger Schritt. Die Zahlen für 2025 zeigen jedoch, dass sich die Lohnlücke nicht automatisch weiter schließt. Gleichzeitig steht Deutschland bei der Umsetzung der europäischen Entgelttransparenzvorgaben unter Zeitdruck. Für Beschäftigte und Betriebsräte wird deshalb entscheidend sein, wie die EU-Vorgaben letztlich in deutsches Recht übertragen werden – und welche konkreten Auskunfts-, Beteiligungs- und Durchsetzungsrechte das neue Gesetz tatsächlich vorsieht.

Autorin des Artikels

Bettina Wolf Autorenbild

Bettina Wolf

Bettina Wolf ist seit September 2026 Teil des AIB-Teams. Als langjährige Print- und Online-Redakteurin für Magazine, Tageszeitungen und News-Portale hat sich die auf Familienthemen spezialisierte Journalistin schon früh mit Arbeitswelt und Mitbestimmung befasst – unter anderem als Betriebsrätin, wo sie die Themen der AIB aus erster Hand in der Praxis kennengelernt hat. Nach Stationen in Neuseeland, New York und Weinheim lebt sie heute wieder in Heidelberg. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, ist die zweifache Mutter und begeisterte Gen-Z-Kennerin auch als Vormund für unbegleitete geflüchtete Kinder und Jugendliche im Rhein-Neckar-Kreis im Einsatz.

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