Gesetzesänderung

„Manche werden sich mit Erkrankung zur Arbeit schleppen”

Keine telefonische Krankschreibung mehr, aber eine Attestpflicht ab dem ersten Tag: Im Interview erläutert Dr. Susanne Johna, Vorsitzende der Ärztegewerkschaft Marburger Bund, was die Reformpläne der Regierung beim Thema AU-Bescheinigung bewirken könnten. 

Kaum ein Aspekt des Reformpakets der Bundesregierung sorgt für so viel Diskussionen und Widerspruch wie die geplante Abschaffung der telefonischen Krankschreibung und die Attestpflicht für arbeitsunfähige Beschäftigte ab dem ersten Tag. Im Interview mit aib-web.de erklärt Dr. Susanne Johna, seit 2019 Vorsitzende des Marburger Bundes, warum sie beides für keine gute Idee hält.

aib-web.de: Was sind nach Kenntnis des Marburger Bundes die Hauptursachen für den hohen Krankenstand in Deutschland?

Dr. Susanne Johna: Mich überzeugt schon die Ausgangsdiagnose nicht. Der starke Anstieg der Arbeitsunfähigkeitszahlen seit 2022 bedeutet nicht automatisch, dass die Menschen häufiger krank sind. Mit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung werden seitdem viele kurze Erkrankungen erstmals vollständig erfasst. Das erklärt einen erheblichen Teil des Anstiegs. Die Regierung bleibt jeden Nachweis schuldig, dass überhaupt ein relevantes Missbrauchsproblem vorliegt. Die Behauptung, Deutschland sei im internationalen Vergleich Spitzenreiter bei den Krankschreibungen, ist nicht korrekt. Wir liegen im oberen Drittel. Hinzu kommt: Der Krankenstand wird vor allem durch Langzeiterkrankungen geprägt, etwa im Bereich psychischer oder chronischer Erkrankungen. 

Kann man den Entlastungseffekt der telefonischen Krankschreibung für Arztpraxen bemessen? Nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigungen liegt ihr Anteil bei 1 bis 2 Prozent.

Susanne Johna: Der Nutzen im Praxisalltag ist aber offensichtlich. Menschen mit leichten Infekten müssen nicht allein für eine AU-Bescheinigung in die Praxis kommen. Das entlastet Wartezimmer, schützt andere Patientinnen und Patienten vor Ansteckung und verschafft Ärztinnen und Ärzten mehr Zeit für Menschen, die tatsächlich behandelt werden müssen.

Sind die durch das Reformpaket geplanten Änderungen aus Ihrer Sicht geeignet, die Fehlzeiten zu reduzieren?

Susanne Johna: Nein. Dafür gibt es keinen belastbaren Beleg. Im Übrigen sind die Fehlzeiten im letzten Jahr wieder ein wenig gesunken, wie einige Krankenkassen berichten. Die Politik berücksichtigt auch zu wenig, dass wir eine alternde Gesellschaft sind. Wer 40 Jahre geackert hat, ist mit 60 auch nicht mehr so fit wie mit 40. Das liegt in der Natur der Sache und macht sich auch im Krankenstand bemerkbar. 

Sehen Sie das Risiko, dass eine Krankschreibung ab dem ersten Tag zu mehr Präsentismus führt und unter dem Strich womöglich zu mehr Fehltagen als die jetzige Regelung?

Susanne Johna: Ja, dieses Risiko besteht zweifellos, erst recht in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. Manche werden sich den Gang zum Arzt sparen und sich mit einer Infektionserkrankung zur Arbeit schleppen – und dann womöglich Kolleginnen und Kollegen anstecken, was zu noch höheren Ausfallzeiten führt. Das ist für alle Beteiligten schlecht, auch für den Arbeitgeber. Deshalb verstehe ich auch nicht, was diese Neuregelung mit Aufschwung zu tun haben soll. 

Schon bisher können Arbeitgeber eine AU-Bescheinigung ab dem ersten Tag verlangen, künftig dürfen sie Raum bis zum dritten Tag geben. Was würde sich da überhaupt ändern?

Susanne Johna: Letztlich wird das Verfahren umgedreht. Die Regel soll zukünftig die Notwendigkeit der Vorlage eines ärztlichen Attestes ab dem ersten Krankheitstag werden. Derzeit ergibt sich nach dem Gesetz eine Verpflichtung zur Vorlage einer AU-Bescheinigung nach drei Kalendertagen. Im Grunde haben wir ein bewährtes Verfahren. Wenn der Arbeitgeber begründete Zweifel hat, kann er jetzt schon handeln. Das geltende Gesetz sieht aber keinen Generalverdacht vor – genau dieser Eindruck entsteht mit den neuen Plänen der Koalition. Wer derzeit verantwortlich handelt und beispielsweise mit einem Magen-Darm- Infekt bis zum Abklingen der Symptome zwei bis drei Tage zu Hause bleibt, muss demnächst in ein überfülltes Wartezimmer mit Ansteckungsrisiko für alle anderen Patienten und wird dann womöglich fünf Tage krankgeschrieben. Ob also die Umkehr der Regelung die Krankheitstage reduziert, darf bezweifelt werden.

In einem Interview mit der Ippen-Gruppe sagte der FDP-Parteivorsitzende Wolfgang Kubicki: „Wenn jemand krank ist, ist er krank. Punkt. Und wer nicht krank ist, bekommt am ersten Tag trotzdem am Tresen einen Zettel vom Arzt, weil die Praxen heillos überlastet sind." Spiegelt das die Realität wider?

Susanne Johna: Eine Krankschreibung bekommt man nach ärztlicher Untersuchung. Unter bestimmten Umständen ist derzeit auch eine telefonische Krankschreibung möglich. Auch hier werden die Symptome eingehend besprochen. Aber natürlich spielt es eine Rolle, wie stark Praxen belastet sind. Wenn künftig wieder mehr Menschen ausschließlich für eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung persönlich erscheinen müssen, verschärft das die Situation. Das bindet ärztliche Zeit, verlängert Wartezeiten und geht zulasten der Versorgung. Besonders widersprüchlich ist, dass die Koalition einerseits Bürokratieabbau verspricht und andererseits ausgerechnet im Gesundheitswesen neue Bürokratie schafft. Die neuen Pläne erzeugen zusätzlichen Aufwand für Beschäftigte, Arbeitgeber und Arztpraxen. Sie werden den Andrang in Praxen und Notaufnahmen erhöhen und dort wertvolle Kapazitäten binden, die für die Versorgung akut behandlungsbedürftiger Menschen benötigt werden. 

Wie sähe aus Ihrer Sicht eine optimale Regelung zu Krankschreibungen aus, die sowohl den Interessen der Arbeitnehmer*innen als auch den Ärzt*innen entspricht? 

Susanne Johna: Die bestehende Regelung hat sich bewährt. Die telefonische Krankschreibung für klar definierte Krankheitsbilder entlastet die Praxen, vermeidet unnötige Infektionskontakte und spart Bürokratie. Es muss der Ärztin oder dem Arzt überlassen bleiben, im Einzelfall zu entscheiden, ob ein Telefonat ausreicht oder eine persönliche Untersuchung notwendig ist. Die nur selten genutzte telefonische Krankschreibung erfolgt meist bei Patienten, die die Ärztin beziehungsweise der Arzt schon lange kennen. Dieses ärztliche Ermessen sollte auch künftig gelten. Moderne Versorgung braucht Vertrauen in die medizinische Kompetenz und nicht mehr Bürokratie.

Das Reformpaket sieht auch Erleichterungen bei der sachgrundlosen Befristung vor. Wie problematisch wäre das für die Ärzteschaft?  Das Thema bringt man ja eher mit der Wissenschaft oder dem Handel in Verbindung.

Susanne Johna: Befristungen sind auch im Gesundheitswesen ein großes Problem. Gerade an  Universitätskliniken erleben wir immer wieder, dass die Möglichkeiten des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes ausgenutzt werden, um Ärztinnen und Ärzte über viele Jahre befristet zu beschäftigen, obwohl sie überwiegend in der Patientenversorgung tätig sind. Das schafft Unsicherheit, erschwert die Lebens- und Familienplanung und setzt Beschäftigte unter Druck. Gleichzeitig konkurrieren die Krankenhäuser händeringend um qualifizierte Ärztinnen und Ärzte. Diese Praxis passt nicht mehr in die Zeit. Die Pläne zur Ausweitung der sachgrundlosen Befristung sind daher völlig inakzeptabel und werden vor allem junge, ambitionierte Menschen treffen, die dann viele Jahre keinerlei Planungssicherheit haben. Es muss klar sein: Wer dauerhaft Patientinnen und Patienten versorgt, darf nicht mit befristeten Verträgen beschäftigt werden. Daueraufgaben gehören auf unbefristete Stellen.

Autor des Artikels

Autorenbild David Schahinian

David Schahinian

Der freie Journalist David Schahinian arbeitet seit 2010 für Tageszeitungen, Fachverlage, Verbände und Unternehmen. Er berichtet vorwiegend über Technik- und Personalthemen sowie über Betriebsratsarbeit und Arbeitsrecht.

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