Kaum ein Aspekt des Reformpakets der Bundesregierung sorgt für so viel Diskussionen und Widerspruch wie die geplante Abschaffung der telefonischen Krankschreibung und die Attestpflicht für arbeitsunfähige Beschäftigte ab dem ersten Tag. Im Interview mit aib-web.de erklärt Dr. Susanne Johna, seit 2019 Vorsitzende des Marburger Bundes, warum sie beides für keine gute Idee hält.
aib-web.de: Was sind nach Kenntnis des Marburger Bundes die Hauptursachen für den hohen Krankenstand in Deutschland?
Dr. Susanne Johna: Mich überzeugt schon die Ausgangsdiagnose nicht. Der starke Anstieg der Arbeitsunfähigkeitszahlen seit 2022 bedeutet nicht automatisch, dass die Menschen häufiger krank sind. Mit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung werden seitdem viele kurze Erkrankungen erstmals vollständig erfasst. Das erklärt einen erheblichen Teil des Anstiegs. Die Regierung bleibt jeden Nachweis schuldig, dass überhaupt ein relevantes Missbrauchsproblem vorliegt. Die Behauptung, Deutschland sei im internationalen Vergleich Spitzenreiter bei den Krankschreibungen, ist nicht korrekt. Wir liegen im oberen Drittel. Hinzu kommt: Der Krankenstand wird vor allem durch Langzeiterkrankungen geprägt, etwa im Bereich psychischer oder chronischer Erkrankungen.
Kann man den Entlastungseffekt der telefonischen Krankschreibung für Arztpraxen bemessen? Nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigungen liegt ihr Anteil bei 1 bis 2 Prozent.
Susanne Johna: Der Nutzen im Praxisalltag ist aber offensichtlich. Menschen mit leichten Infekten müssen nicht allein für eine AU-Bescheinigung in die Praxis kommen. Das entlastet Wartezimmer, schützt andere Patientinnen und Patienten vor Ansteckung und verschafft Ärztinnen und Ärzten mehr Zeit für Menschen, die tatsächlich behandelt werden müssen.
Sind die durch das Reformpaket geplanten Änderungen aus Ihrer Sicht geeignet, die Fehlzeiten zu reduzieren?
Susanne Johna: Nein. Dafür gibt es keinen belastbaren Beleg. Im Übrigen sind die Fehlzeiten im letzten Jahr wieder ein wenig gesunken, wie einige Krankenkassen berichten. Die Politik berücksichtigt auch zu wenig, dass wir eine alternde Gesellschaft sind. Wer 40 Jahre geackert hat, ist mit 60 auch nicht mehr so fit wie mit 40. Das liegt in der Natur der Sache und macht sich auch im Krankenstand bemerkbar.
Sehen Sie das Risiko, dass eine Krankschreibung ab dem ersten Tag zu mehr Präsentismus führt und unter dem Strich womöglich zu mehr Fehltagen als die jetzige Regelung?
Susanne Johna: Ja, dieses Risiko besteht zweifellos, erst recht in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. Manche werden sich den Gang zum Arzt sparen und sich mit einer Infektionserkrankung zur Arbeit schleppen – und dann womöglich Kolleginnen und Kollegen anstecken, was zu noch höheren Ausfallzeiten führt. Das ist für alle Beteiligten schlecht, auch für den Arbeitgeber. Deshalb verstehe ich auch nicht, was diese Neuregelung mit Aufschwung zu tun haben soll.
Schon bisher können Arbeitgeber eine AU-Bescheinigung ab dem ersten Tag verlangen, künftig dürfen sie Raum bis zum dritten Tag geben. Was würde sich da überhaupt ändern?
Susanne Johna: Letztlich wird das Verfahren umgedreht. Die Regel soll zukünftig die Notwendigkeit der Vorlage eines ärztlichen Attestes ab dem ersten Krankheitstag werden. Derzeit ergibt sich nach dem Gesetz eine Verpflichtung zur Vorlage einer AU-Bescheinigung nach drei Kalendertagen. Im Grunde haben wir ein bewährtes Verfahren. Wenn der Arbeitgeber begründete Zweifel hat, kann er jetzt schon handeln. Das geltende Gesetz sieht aber keinen Generalverdacht vor – genau dieser Eindruck entsteht mit den neuen Plänen der Koalition. Wer derzeit verantwortlich handelt und beispielsweise mit einem Magen-Darm- Infekt bis zum Abklingen der Symptome zwei bis drei Tage zu Hause bleibt, muss demnächst in ein überfülltes Wartezimmer mit Ansteckungsrisiko für alle anderen Patienten und wird dann womöglich fünf Tage krankgeschrieben. Ob also die Umkehr der Regelung die Krankheitstage reduziert, darf bezweifelt werden.