Rechtsprechung
Urlaub verfällt nicht automatisch bei Mutterschutz und Elternzeit
Ein Anspruch auf nicht wahrgenommenen tariflichen Mehrurlaub kann nach Mutterschutz und Elternzeit weiter bestehen. Arbeitgeber dürfen sich nicht auf tarifliche Verfallsfristen berufen, wenn gesetzliche Schutzzeiten greifen, so das LAG Hamm.
22. Oktober 2025