Nach Berechnungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) gehen Beschäftigten, Sozialversicherung und Staat jährlich Milliarden Euro duch Mindestlohnbetrug verloren. Der zwischen 2015, als die gesetzliche Unterlohngrenze eingeführt wurde, und 2024 entstandene Gesamtschaden beläuft sich demnach auf mindestens 64 Milliarden Euro, davon 35 Millionen Euro aufseiten der Arbeitnehmer*innen. Das ergibt sich laut DGB aus einer Auswertung von Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP), einer jährlich wiederholten repräsentativen Befragung tausender Privathaushalte in Deutschland.
Dem Dachverband zufolge haben in dem genannten Zehnjahreszeitraum rund 2 Millionen Beschäfigte jährlich nicht den ihnen zustehenden Mindestlohn erhalten. Insgesamt arbeiten derzeit rund 6 Millionen Beschäftigte auf Basis des Mindestlohns von aktuell 13,90 Euro, wobei das Gros im Gastgewerbe, im Handel und in der Landwirtschaft tätig ist. Besonders oft werden demnach Teilzeit- und geringfügig Beschäftigte, Frauen sowie Arbeitnehmer*nnen in Ostdeutschland um ihren verdienten Lohn gebracht.
Der DGB stellt die Ergebnisse seiner Auswertung den aktuellen politischen Reformdebatten gegenüber. „Während die Politik über Sozialabbau und weitreichende Kürzungen diskutiert, lassen kriminelle Arbeitgeber Milliarden in ihren eigenen Taschen verschwinden, die eigentlich den Beschäftigten, den Sozialversicherungen und dem Staat zustehen", sagt der stellvertretende DGB-Vorsitzende Stefan Körzell. „Mit diesem Geld ließen sich Renten und Krankenversicherung stärken, Kitas und Schulen finanzieren und dringend notwendige Investitionen ermöglichen."
Deshalb müsse Mindestlohnbetrug „rigoros verfolgt und hart bestraft" werden, so Körzell. Die aktuellen Bedingungen sind offensichtlich völlig ungenügend, um dies zu ermöglichen. Bei der zuständigen Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) sind laut DGB rund 2500 Planstellen unbesetzt. Statistisch gesehen werde jedes Unternehmen in Deutschland auf dieser Basis „nur alle 140 Jahre einmal kontrolliert."