„F-Wort“ ist nicht zwingend ein Grund für einen Rauswurf
Vulgäre Äußerungen in Richtung eines Vorgesetzten rechtfertigen nicht zwingend eine Kündigung – insbesondere dann, wenn sie eher als allgemeine Kritik an der Mitarbeiterführung anstatt als persönliche Beleidigung zu verstehen sind. Das hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf entschieden.





