Außerordentliche Kündigung
Meinungsfreiheit überwiegt Arbeitgeberinteressen
Die Kündigung eines Fußballprofis, der sich aus Sicht seines Vereins nicht ausreichend distanzierend zum Terrorangriff der Hamas auf israelische Zivilisten geäußert hatte, ist nicht rechtens. Meinungsfreiheit geht vor. Das hat nun das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz bestätigt.
20. November 2025