Studie

Kündigungsschutz lockern? HBS-Forscher widerlegen Regierungsthesen

Die Koalition will Arbeitgebern die Kündigung von Beschäftigten mit Spitzenverdienst erleichtern. Das soll Unternehmen finanziell entlasten. Eine HSI/WSI-Studie entzieht dieser Begründung den Boden. 

Die Bundesregierung will den Kündigungsschutz in Deutschland lockern, um Unternehmen und insbesondere Startups eine leichtere und kostengünstigere betriebsbedingte Trennung von Spitzenverdiener*innen zu ermöglichen. Eine Studie des Hugo-Sinzheimer-Instituts für Arbeitsrecht (HSI) und des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung (HBS) widerlegt nun die Berechnungen, die dem Vorhaben zugrunde liegen.

Die Vorschläge des Koalitionsausschusses von Anfang Juli zielen auf Beschäftigte ab, die mehr als das 1,75-fache der Beitragsbemessungsgrenze verdienen, aktuell rund 177.000 Euro jährlich.  Für Personen mit höherem Einkommen soll der Bestandsschutz im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes durch einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung ersetzt werden. Die Änderungen sollen zu Jahresbeginn 2027 in Kraft treten. 

Laut Studie steht der Plan mit Veröffentlichungen der französischen Tech-Unternehmer Yann Coatanlem und Olivier Coste in Zusammenhang. Darin wird der Kündigungsschutz als Ursache für die vergleichsweise hohen „Restrukturierungskosten" bei Entlassungen in Deutschland angeführt. 

Die Autoren der aktuellen Studie Dr. Ernesto Klengel, wissenschaftlicher Direktor des HSI, und Dr. Toralf Pusch, WSI-Referent für Arbeitsmarktanalyse, haben diese Aussagen anhand aktueller Daten überprüft. Sie halten fest: „Angesichts empirischer Erkenntnisse ist es zweifelhaft, ob das Problem, das mit diesem Vorhaben angegangen werden soll, überhaupt in einem relevanten Umfang besteht“. Auch juristisch stünden die Erwägungen auf „wackeligen Beinen“.

Hohes Einkommen, hohe Kündigungsquote

Die Analyse der beiden HBS-Autoren stützt sich auf zwei Datenquellen: Zum einen auf die Kündigungsstatistiken der Bundesagentur für Arbeit, ausgewertet nach Einkommensgruppen, Kündigungsquoten und sozialer Absicherung der Betroffenen (Unterhaltspflichten, Alter). Zum anderen auf die Daten der Jahre 2010 bis 2024 des Sozio-ökonomischen Panels (SOEP) zur Häufigkeit und Höhe tatsächlich gezahlter Abfindungen. 

In der Gesamtbetrachtung aller Beschäftigten in Deutschland werden Hochverdienende am seltensten gekündigt. Grenzt man die Analyse allerdings auf Betriebe und Berufsgruppen ein, in denen tatsächlich betriebsbedingt gekündigt wird, zeigt sich ein anderes Bild: In diesem Rahmen weisen Hochverdienende die zweithöchste Kündigungsquote aller Einkommensgruppen auf, hinter Personen mit niedrigen Einkommen. 

Das widerspricht der These der Regierung, Unternehmen könnten sich von Topverdiener*innen schwer trennen. Bemerkenswert: Hochverdienende haben überdurchschnittlich häufig Unterhaltspflichten und sind etwas älter, was ihnen bei der Sozialauswahl tendenziell stärkeren Schutz verschaffen müsste.

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Abfindungen sind die Ausnahme

Auch gehen Kündigungen in Deutschland, anders als von der Bundesregierung dargestellt, nach Klengel und Pusch nicht regelmäßig mit Abfindungen einher. Laut Studie haben 12 bis 16 Prozent der vom Arbeitgeber Gekündigten im Jahr 2024 eine Kündigungsschutzklage eingereicht (die in vielen Fällen letztlich in eine Abfindung mündet). Rechnet man Kündigungen durch Arbeitgeber und – teilweise ebenfalls mit Abfindungen einhergehende – Auflösungsverträge zusammen, wurde 2024 lediglich in rund 25 Prozent aller Fälle überhaupt eine Abfindung gezahlt.

Darüber hinaus liegen die gezahlten Summen Klengel und Pusch zufolge deutlich unter der politischen Annahme. Über den Zeitraum 2010 bis 2024 habe die durchschnittliche Abfindung bei Arbeitgeberkündigungen etwa 41.000 Euro beziehungsweise 9,3 Bruttomonatsgehälter betragen – weniger als ein Drittel der 31 Monatsgehälter, die Coatanlem und Coste als „Restrukturierungskosten" veranschlagen. Der Durchschnitt werde dabei von Ausreißern nach oben gezogen: Der Median liegt nur bei 11.000 Euro, also bei 4,7 Monatsgehältern.

Wie unrealistisch die Thesen von Coatanlem und Coste sind, veranschaulichen die HBS-Autoren wie folgt: Legte man die gesetzliche Regelabfindung von 0,5 Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr zugrunde, müssten Beschäftigte 40 bis 60 Jahre im selben Betrieb gearbeitet haben, um auf Summen wie die von den Franzosen genannten zu kommen. Und das bei Startups. 

Fluktuationskosten bleiben unberücksichtigt

Die Studie verweist auf einen weiteren, in Kündigungsdebatten oft ausgeblendeten Faktor: Personalfluktuation verursacht Unternehmen indirekte, aber teils erhebliche Kosten, etwa für die Personalsuche, Onboarding und durch vakant bleibende Stellen. Vorliegende Studien beziffern diese Kosten auf rund fünf Monatsgehälter bis zu drei Jahresgehältern. Vermehrte   Kündigungen könnten vor diesem Hintergrund teuer werden. „Sollte eine Schwächung des Kündigungsschutzes zu erhöhter Unsicherheit für die Beschäftigten und mehr Stellenwechseln führen, dürften die damit verbundenen Kosten für die Wirtschaft erheblich steigen“, sagt Klengel.

Auch Spitzenverdiener*innen haben Recht auf Schutz

Neben den empirischen haben die Autoren auch juristische Zweifel an den Plänen. Nach verbreiteter Eischätzung von Fachleuten schütze das Kündigungsschutzgesetz alle Einkommensgruppen vor Willkür des Arbeitgebers. Zwar sei die Existenzsicherung bei Beschäftigten mit mittleren und geringeren Einkommen von höherer Bedeutung als bei Gutverdiener*innen. Das rechtfertige aber nicht den Umkehrschluss, Hochverdienenden hätten „kein berechtigtes finanzielles Schutzinteresse“. 

Klengel warnt zudem vor einer Präzedenzwirkung: Lasse sich der gezielte Abbau für Hochverdienende nicht rechtssicher umsetzen, könnte der nächste politische Schritt ein pauschaler Abbau für alle Beschäftigten sein – ein zentraler Pfeiler des deutschen Arbeitsrechts würde brüchig.

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Bettina Wolf Autorenbild

Bettina Wolf

Bettina Wolf ist seit 2026 Teil des AIB-Teams. Als langjährige Print- und Online-Redakteurin für Magazine, Tageszeitungen und News-Portale hat sich die auf Familienthemen spezialisierte Journalistin schon früh mit Arbeitswelt und Mitbestimmung befasst – unter anderem als Betriebsrätin, wo sie die Themen der AIB aus erster Hand in der Praxis kennengelernt hat. Nach Stationen in Heidelberg, Neuseeland, New York und Weinheim lebt sie heute wieder in Heidelberg und arbeitet für den BUND Verlag in Frankfurt. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, ist die zweifache Mutter und begeisterte Gen-Z-Kennerin auch als Vormund für unbegleitete geflüchtete Kinder und Jugendliche im Rhein-Neckar-Kreis im Einsatz.

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