Die Bundesregierung will den Kündigungsschutz in Deutschland lockern, um Unternehmen und insbesondere Startups eine leichtere und kostengünstigere betriebsbedingte Trennung von Spitzenverdiener*innen zu ermöglichen. Eine Studie des Hugo-Sinzheimer-Instituts für Arbeitsrecht (HSI) und des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung (HBS) widerlegt nun die Berechnungen, die dem Vorhaben zugrunde liegen.
Die Vorschläge des Koalitionsausschusses von Anfang Juli zielen auf Beschäftigte ab, die mehr als das 1,75-fache der Beitragsbemessungsgrenze verdienen, aktuell rund 177.000 Euro jährlich. Für Personen mit höherem Einkommen soll der Bestandsschutz im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes durch einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung ersetzt werden. Die Änderungen sollen zu Jahresbeginn 2027 in Kraft treten.
Laut Studie steht der Plan mit Veröffentlichungen der französischen Tech-Unternehmer Yann Coatanlem und Olivier Coste in Zusammenhang. Darin wird der Kündigungsschutz als Ursache für die vergleichsweise hohen „Restrukturierungskosten" bei Entlassungen in Deutschland angeführt.
Die Autoren der aktuellen Studie Dr. Ernesto Klengel, wissenschaftlicher Direktor des HSI, und Dr. Toralf Pusch, WSI-Referent für Arbeitsmarktanalyse, haben diese Aussagen anhand aktueller Daten überprüft. Sie halten fest: „Angesichts empirischer Erkenntnisse ist es zweifelhaft, ob das Problem, das mit diesem Vorhaben angegangen werden soll, überhaupt in einem relevanten Umfang besteht“. Auch juristisch stünden die Erwägungen auf „wackeligen Beinen“.