Gesetzgebung

Mehr Befristungen, weniger Kündigungsschutz

Das Arbeitsministerium hat dem Kanzleramt einen Gesetzentwurf mit arbeitsrechtlichen Änderungen vorgelegt. Er sieht die Umsetzung wichtiger Vorhaben der Regierungskoalition vor, etwa die Einführung sachgrundloser Befristungen von bis zu 48 Monaten.

Das Bundesarbeitsministerium hat den nächsten Schritt zur Umsetzung der von der Regierungskoalition geplanten Lockerungen im Arbeitsrecht gemacht. Nach Informationen der Nachrichtenagentur Reuters gab das Ministerium einen entsprechenden Gesetzentwurf in die Frühkoordinierung mit dem Kanzleramt. Vorgesehen sind unter anderem längere sachgrundlose Befristungen und weniger Kündigungsschutz für Hochverdiener*innen sowie längere Sonntagsöffnungszeiten für Bäckereien, Konditoreien und Bibliotheken.

Zugleich will das Arbeitsministerium die Umgehung der Unternehmensmitbestimmung durch Vorrats-Europäische Aktionengesellschaften, sogenannte Vorrats-SE, beenden, auch dies ein Koalitionsvorhaben. 

Fokus auf Befristung und Kündigungsschutz

Die sachgrundlose Befristung soll bis Ende 2030 für bis zu 48 Monate und mit bis zu sechs Verlängerungen möglich sein. Des Weiteren würde das Schriftformerfordernis im Teilzeit- und Befristungsgesetz, also die Pflicht, eine Befristung schriftlich zu vereinbaren (§ 14 Abs. 4 TzBfG), ab dem 1. Januar 2027 entfallen. 

Nicht weniger umstritten als die Lockerungen bei der sachgrundlosen Befristung sind die Änderungen im Kündigungsschutz. Verdienen Arbeitnehmer*innen mehr als das 1,75-Fache der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung, soll künftig eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit Abfindungsoption möglich sein. Eine Studie des Hugo-Sinzheimer-Instituts und des WSI der Hans-Böckler-Stiftung hat erst kürzlich die von der Koalition angeführten Gründe für diesen Schritt als nicht stichhaltig beschrieben.

Keine Vorrats-SE: Mitbestimmung statt Umgehung

Beim Stichwort Vorrats-SE geht es um den Plan, die Umgehung der Unternehmensmitbestimmung zu beenden, die diese Rechtsform unter Umständen ermöglicht. Arbeitnehmervertreter großer Unternehmen sollen ihre Mitbestimmungsrechte im Aufsichtsrat so ausüben können, wie es unter anderem das deutsche Mitbestimmungsgesetz vorsieht, für Kapitalgesellschaften mit mehr als 2000 Beschäftigten.

Die in dem Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmen waren im Juli im Koalitionsprogramm „Aufschwung und Beschäftigung“ vereinbart worden. Die Union hatte zuletzt Kritik an Arbeitsministerin Bärbel Bas wegen der verzögerten Umsetzung geübt.

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Bettina Wolf

Bettina Wolf ist seit September 2026 Teil des AIB-Teams. Als langjährige Print- und Online-Redakteurin für Magazine, Tageszeitungen und News-Portale hat sich die auf Familienthemen spezialisierte Journalistin schon früh mit Arbeitswelt und Mitbestimmung befasst – unter anderem als Betriebsrätin, wo sie die Themen der AIB aus erster Hand in der Praxis kennengelernt hat. Nach Stationen in Neuseeland, New York und Weinheim lebt sie heute wieder in Heidelberg. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, ist die zweifache Mutter und begeisterte Gen-Z-Kennerin auch als Vormund für unbegleitete geflüchtete Kinder und Jugendliche im Rhein-Neckar-Kreis im Einsatz.

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