Beim Stichwort Vorrats-SE geht es um den Plan, die Umgehung der Unternehmensmitbestimmung zu beenden, die diese Rechtsform unter Umständen ermöglicht. Arbeitnehmervertreter großer Unternehmen sollen ihre Mitbestimmungsrechte im Aufsichtsrat so ausüben können, wie es unter anderem das deutsche Mitbestimmungsgesetz vorsieht, für Kapitalgesellschaften mit mehr als 2000 Beschäftigten.
Die in dem Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmen waren im Juli im Koalitionsprogramm „Aufschwung und Beschäftigung“ vereinbart worden. Die Union hatte zuletzt Kritik an Arbeitsministerin Bärbel Bas wegen der verzögerten Umsetzung geübt.