Zwar sind die EAA-Servicestellen exklusiv für die Arbeitgeberseite gedacht, aber Schwerbehindertenvertretungen (SBV) und Betriebs- und Personalräte sollten ihre Personalabteilungen und Arbeitgeber auf die EAA-Leistungen hinweisen. Das kann in vielen Fällen der entscheidende Anstoß für mehr berufliche Teilhabe sein, eine Art Initialzündung. Dabei werden die EAA erfolgt aus Mitteln der Ausgleichsabgabe finanziert, die damit als Leistungspaket an die Arbeitgeber zurückfließen.
Neben der Beratung mobilisieren die EAA-Fachberater*innen konkrete Hilfen. Dazu kann je nach Fall und Bedarf etwa das Folgende gehören: Übernahme oder Zuschüsse zu den Kosten für die Einrichtung von Arbeits- oder Ausbildungsplätzen, Umbaumaßnahmen, Lohnzuschüsse, Assistenzleistungen, Hilfsmittel oder besondere Arbeitsmittel aller Art.
Dr. Klaus Heimann, früher Bildungsexperte der IG Metall, ist Journalist und Autor. Einen ausführlicheren Beitrag von ihm zur Arbeit der EAA lesen Sie in Ausgabe 3/2026 der AiB-Schwester-Zeitschrift „Gute Arbeit“.