Inklusion

EAA verkürzen den Weg zur Teilhabe

Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) wirken auf die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen hin. In bundesweit 130 Büros beraten sie Personalabteilungen und Geschäftsführungen in Fragen der Einstellung, Ausbildung oder Weiterbildung.  

Von Dr. Klaus Heimann 

Die wirtschaftliche Krise wirft die berufliche Inklusion von Menschen mit Behinderungen spürbar zurück, vor allem in der Privatwirtschaft. Das bestätigen Untersuchungen wie das 13. Inklusionsbarometer der Aktion Mensch. Und das, obwohl in bestimmten Bereichen Fachkräfte- und Personalmangel herrschen, obwohl eine Fülle von Unterstützungsleistungen – für Arbeitgeber und Betroffene – Anreize für die Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt setzen.

Kaum bekannte Förderwege, wenig Zeit

Oft argumentieren Arbeitgeber und Personaler: »Wir haben keine Zeit, uns durch den Dschungel möglicher Förderleistungen zu kämpfen und finden keine geeigneten Bewerber*innen.« Diese Argumente ziehen nicht mehr.  

Mit den EAA sind Unternehmen bei der Inklusion nicht länger auf sich gestellt. Die Beratungsangebote arbeiten inzwischen flächendeckend, vertreten in allen 16 Bundesländern. Sie schließen eine oft beklagte Lücke und fungieren als Kontaktpunkt zwischen Arbeitgebern und Bewerber*innen; EAA-Fachberater*innen stellen einstellungswilligen Arbeitgebern nicht nur passende Bewerber*innen vor, sie informieren sie auch über die im Einzelfall möglichen Förderungen aus unterschiedlichen Töpfen. Und sie begleiten den Integrationsprozess an Ort und Stelle – also nicht virtuell: Sie beraten Arbeitgeber und Personalstellen in der Eingliederungsphase, wenn dies gewünscht wird.

Interessenvertretungen sollten den Anstoß geben

Zwar sind die EAA-Servicestellen exklusiv für die Arbeitgeberseite gedacht, aber  Schwerbehindertenvertretungen (SBV) und Betriebs- und Personalräte sollten ihre Personalabteilungen und Arbeitgeber auf die EAA-Leistungen hinweisen. Das kann in vielen Fällen der entscheidende Anstoß für mehr berufliche Teilhabe sein, eine Art Initialzündung. Dabei werden die EAA erfolgt aus Mitteln der Ausgleichsabgabe finanziert, die damit als Leistungspaket an die Arbeitgeber zurückfließen. 

Neben der Beratung mobilisieren die EAA-Fachberater*innen konkrete Hilfen. Dazu kann je nach Fall und Bedarf etwa das Folgende gehören: Übernahme oder Zuschüsse zu den Kosten für die Einrichtung von Arbeits- oder Ausbildungsplätzen, Umbaumaßnahmen, Lohnzuschüsse, Assistenzleistungen, Hilfsmittel oder besondere Arbeitsmittel aller Art. 

Dr. Klaus Heimann, früher Bildungsexperte der IG Metall, ist Journalist und Autor. Einen ausführlicheren Beitrag von ihm zur Arbeit der EAA lesen Sie in Ausgabe 3/2026 der AiB-Schwester-Zeitschrift „Gute Arbeit“. 

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