Kirchliche Arbeitgeber
Kirchenaustritt gilt nur ausnahmsweise als Kündigungsgrund
Der Austritt aus der katholischen Kirche kann kein alleiniger Kündigungsgrund eines kirchlichen Arbeitgebers gegenüber einer Mitarbeiterin sein, wenn dadurch keine Gefahr für die kirchliche Autonomie besteht. Das hat der Europäische Gerichtshof klargestellt.
20. März 2026