Rechtsprechung
Keine Dienstpläne ohne Mitbestimmung
Der am Standort Flughafen BER gewählte Betriebsrat einer Fluggesellschaft darf seine Mitbestimmungsrechte ausüben, auch wenn noch gerichtlich geklärt werden muss, ob eine betriebsfähige Organisationseinheit besteht.
30. Juni 2026