Ein Arbeitnehmer nahm an einem rund einstündigen Personalgespräch teil. Noch am selben Abend schickte er der Arbeitgeberin ein achtseitiges „Gedächtnisprotokoll“. Darin gab er mehr als 120 Wortbeiträge der vier Gesprächsteilnehmer in der richtigen Reihenfolge wieder – vielfach in direkter Rede, mit Füllwörtern und Satzfragmenten. Während des Gesprächs lagen sein Smartphone und Kopfhörer auf dem Tisch. Notizen hatte er kaum gemacht.
Die Arbeitgeberin vermutete deshalb, dass er das Gespräch heimlich aufgenommen und anschließend verschriftlicht hatte. Sie konfrontierte ihn schriftlich mit dem Verdacht. Er bestritt die Aufnahme. Nach Anhörung des Betriebsrats kündigte die Arbeitgeberin außerordentlich fristlos.