Wer nicht weiß, wovon er oder sie redet, macht es sich zu einfach – sich und auch seinen Gegner(inne). Das gilt erst recht für das Themenspektrum, um das es im Folgenden – in diesem Text sowie in den weiteren Beiträgen unseres Dossiers, siehe unten – gehen soll: Die zunehmende Verbreitung von und den Umgang mit hart rechten Haltungen, Aussagen und Verhaltensweisen in Betrieben. Deswegen stellen wir diesem Dossier eine Begriffsklärung voran: Was ist gemeint, wenn wir in diesem Kontext von (hart) „Rechts" sprechen?
Klar ist: Es geht hier nicht um das breite parteipolitische „Rechts", das dem ähnlich breiten „Links" entgegensteht. Sondern um Positionen und Meinungen, die wir noch vor ein paar Jahren als gesellschaftlich randständig bewertet hätten, vertreten von einer kleinen bis winzigen Minderheit. Es geht um Rechtspopulismus, Rechtsradikalismus und um Rechtsextremismus. Wobei die Unterschiede zwischen diesen Begriffen groß und vor allem entscheidend sein können. Worin liegen sie im Einzelnen?