Rechtsprechung
Versäumte Meldung ist nicht gleich benachteiligend
Wenn Arbeitgeber bei der Besetzung freier Stellen mit schwerbehinderten Menschen nicht mit der Arbeitsagentur zusammenarbeiten, ist das aktuell ein Indiz für eine Benachteiligung. Das ArbG Köln sieht das anders.
7. Juli 2026