Rechtsprechung
Rassismus im Betrieb: Kündigung war unwirksam
Am Arbeitsplatz die Parole „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“ zu rufen, kann eine erhebliche Pflichtverletzung sein. Aber wenn sie sich nicht wiederholt, ist vor der Kündigung eine Abmahnung erforderlich.
15. Juli 2026