Rechtsprechung
Massenentlassungen nicht ohne Betriebsrat
Kündigungen, die ohne Erstattung einer erforderlichen Massenentlassungsanzeige ausgesprochen werden, sind unwirksam. Gleiches gilt, wenn eine Massenentlassungsanzeige vor Abschluss des Konsultationsverfahrens mit dem Betriebsrat erstattet wird. Das zeigen zwei Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG).
7. April 2026